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Formulare und Merkblätter
Änderung der LBO durch Gesetz vom 20.11.2023
Ab dem 11.12.2023 nimmt die Gemeinde keine neuen Bauanträge mehr an. Die Einreichung muss direkt beim Landratsamt Esslingen als zuständige Baurechtsbehörde erfolgen. Anträge die per Post eingehen werden aktuell noch unbearbeitet weitergeleitet. Hierdurch kann es zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung kommen.
Bitte beachten Sie auch, dass ab dem 01.01.2025 Bauanträge nur noch digital eingereicht werden können.
Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren (PDF-Dokument, 344,49 KB, 18.01.2024)
Folgende Antragsvorlagen:
- Abbruch baulicher Anlagen
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Baugenehmigung/Bauvorbescheid
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
- Kenntnisgabeverfahren
und weitere Formulare und Merkblätter rund um das Thema "Bauen" finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.landkreis-esslingen.de/start/service/Formulare+B.html