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Aus der Gemeinderatssitzung am 25.01.2022
Lärmaktionsplan – Endfassung und Ergebnisunterlagen
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 23.03.2021 beschlossen. In der Zeit vom 26.04.2021 bis zum 21.05.2021 wurde die Beteiligungsrunde der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden dabei im Rahmen der Lärmaktionsplanung in Form von Synopsen
aufbereitet und bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans abgewogen. Neben dem Beteiligungsverfahren fand zusätzlich eine digitale Bürger-Informationsveranstaltung am
06.05.2021 statt, um die Bürgerschaft über das Thema Lärmaktionsplanung zu informieren.
Auf Grundlage der ermittelten Pegelwerte im Zeitbereich tags/nachts werden die im nachfolgend genannten Maßnahmen vorgeschlagen:
- - Tempo 30 ganztags im Bereich zwischen dem Knotenpunkt B 297/L 1208b bis Höhe Gebäude „Metzinger Straße 25“.
- - Tempo 30 nachts im Bereich zwischen dem Kreisverkehrsplatz „Im Wasen“ bis Höhe des schützenswerten Gebäudes „Ostpreussenstraße 7“.
Aus einer Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 50 auf Tempo 30 resultiert eine rechnerische Pegelminderung zwischen 2 und 3 dB(A). Zur Veranschaulichung der Größenordnung dieses Effekts kann die Tatsache herangezogen werden, dass eine Verringerung um 3 dB(A) in der Wahrnehmung des menschlichen Ohres einer Halbierung der lärmverursachenden Verkehrsmenge entspricht.
Insbesondere nachts, wenn die Lärmbelastung vorrangig aus einzelnen Vorbeifahrten resultiert, kommt darüber hinaus auch den bei Tempo 30 um ca. 5 bis 6 dB(A) niedrigeren Einzelereignispegeln besondere Bedeutung zu, um Aufwachreaktionen und Schlafstörungen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenlärm regt der Lärmaktionsplan der Gemeinde Neckartenzlingen außerdem an, die Erhöhung bzw. Erweiterung der vorhandenen aktiven
Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutzwälle- und wände) entlang der B 312 vom zuständigen Straßenbaulastträger prüfen zu lassen.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis der im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlung entsprechend der Synopse.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Lärmaktionsplan der Gemeinde Neckartenzlingen. Die Gemeindeverwaltung wurde einstimmig beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes einzuleiten.