Lärmaktionsplan: Gemeinde Neckartenzlingen


Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Blick Ortskern Spitzacker
Brunnen Neckargaense am Marktplatz
Erms
Gemeinsam handeln für den Klimaschutz - Neckartenzlingen
Lärmaktionsplan

Hauptbereich

Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Neckartenzlingen

Die Gemeinde Neckartenzlingen erstellt auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktions-plan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 den Entwurf des Lärmaktionsplanes und dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.


Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit von 26.04.2021 bis einschließlich 21.05.2021 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus, wir bitten um telefonische Anmeldung unter 07127/1801-20:

Gemeinde Neckartenzlingen
Bürgeramt
Planstraße 9
72654 Neckartenzlingen


Die Bürgerschaft erhält damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.


Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis einschließlich 04.05.2021 vorgebracht werden.


Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Abwägung ein. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Ein-wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Datenschutz:

Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingehenden Stellungnahmen durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf der schriftlichen Stellungnahme zu vermerken oder beim Vortrag zur Niederschrift anzugeben.

 

Neckartenzlingen, 18.04.2021

Manuel Maier,

Bürgerservice & Bildung

Aus der Gemeinderatssitzung am 25.01.2022

Lärmaktionsplan – Endfassung und Ergebnisunterlagen

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 23.03.2021 beschlossen. In der Zeit vom 26.04.2021 bis zum 21.05.2021 wurde die Beteiligungsrunde der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden dabei im Rahmen der Lärmaktionsplanung in Form von Synopsen
aufbereitet und bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans abgewogen. Neben dem Beteiligungsverfahren fand zusätzlich eine digitale Bürger-Informationsveranstaltung am
06.05.2021 statt, um die Bürgerschaft über das Thema Lärmaktionsplanung zu informieren.


Auf Grundlage der ermittelten Pegelwerte im Zeitbereich tags/nachts werden die im nachfolgend genannten Maßnahmen vorgeschlagen:

  • - Tempo 30 ganztags im Bereich zwischen dem Knotenpunkt B 297/L 1208b bis Höhe Gebäude „Metzinger Straße 25“.
  • - Tempo 30 nachts im Bereich zwischen dem Kreisverkehrsplatz „Im Wasen“ bis Höhe des schützenswerten Gebäudes „Ostpreussenstraße 7“.

Aus einer Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 50 auf Tempo 30 resultiert eine rechnerische Pegelminderung zwischen 2 und 3 dB(A). Zur Veranschaulichung der Größenordnung dieses Effekts kann die Tatsache herangezogen werden, dass eine Verringerung um 3 dB(A) in der Wahrnehmung des menschlichen Ohres einer Halbierung der lärmverursachenden Verkehrsmenge entspricht.
Insbesondere nachts, wenn die Lärmbelastung vorrangig aus einzelnen Vorbeifahrten resultiert, kommt darüber hinaus auch den bei Tempo 30 um ca. 5 bis 6 dB(A) niedrigeren Einzelereignispegeln besondere Bedeutung zu, um Aufwachreaktionen und Schlafstörungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenlärm regt der Lärmaktionsplan der Gemeinde Neckartenzlingen außerdem an, die Erhöhung bzw. Erweiterung der vorhandenen aktiven
Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutzwälle- und wände) entlang der B 312 vom zuständigen Straßenbaulastträger prüfen zu lassen.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis der im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlung entsprechend der Synopse.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Lärmaktionsplan der Gemeinde Neckartenzlingen. Die Gemeindeverwaltung wurde einstimmig beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes einzuleiten.