Wahlen: Gemeinde Neckartenzlingen


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Wahlen

Hauptbereich

Bundestagswahl 23.02.2025

Beantragung von Briefwahlunterlagen
zum Link

Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis
zur pdf-Datei (PDF-Dokument, 33,24 KB, 20.01.2025)

Wahlbekanntmachung
zur pdf-Datei (PDF-Dokument, 18,14 KB, 07.02.2025)

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761 36122.

Bürgermeisterwahl am 03.11.2024

Präsentation des Wahlergebnisses
zum Link

Öffentliche Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl
zur pdf-Datei (PDF-Dokument, 114,22 KB, 17.09.2024)

Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis
zur pdf-Datei (PDF-Dokument, 322,46 KB, 27.09.2024)

Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses
zur Einladung als pdf-Datei (PDF-Dokument, 7,74 KB, 27.09.2024)

Bekanntmachung Durchführung der Wahl
zur pdf-Datei (PDF-Dokument, 126,74 KB, 16.10.2024)

Bekanntmachung der Bewerber
zur pdf-Datei (PDF-Dokument, 9,72 KB, 16.10.2024)

Internetwahlscheinantrag (Briefwahlunterlagen für Bürgermeisterwahl)
Der Internetwahlschein ist ab 01.10.2024 bis 31.10.2024, 12:00 Uhr aktiviert und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
zum Link

Online-Präsentation der Wahlergebnisse

Unter nachfolgendem Link werden die Wahlergebnisse nach Vorliegen der Auszählungsergebnisse veröffentlicht:

Zur Ergebnisanzeige

Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte

Widerspruchsrecht gegen Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der EU-/Kommunalwahl am 09. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung nach § 50 des Bundesmeldegesetzes

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (aktuell der EU-/Kommunalwahl) in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
 
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung – Bürgerservice - Meldebehörde – Neckartenzlingen, Planstraße 9, Zi. 5 bis zum 05.01.2024 eingelegt werden.
 
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.

Neckartenzlingen, den 16.11.2023

Melanie Braun
Bürgermeisterin

Formular als pdf-Datei (PDF-Dokument, 121,36 KB, 21.11.2023)

Europa- und Kommunalwahlen am 9.6.2024

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

zur pdf-Datei (PDF-Dokument, 49,25 KB, 02.05.2024)

Bekanntgabe zur Einsicht in das Wählerverzeichnis

zur pdf-Datei (PDF-Dokument, 225,45 KB, 23.04.2024)

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

zur pdf-Datei (PDF-Dokument, 222,22 KB, 06.02.2024)

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Europäischen Parlaments, des Gemeinderats, des Kreistags und der Regionalversammlung am 9. Juni 2024

zur pdf-Datei (PDF-Dokument, 222,22 KB, 06.02.2024) (PDF-Dokument, 241,09 KB, 17.05.2024)


Wahlscheinantrag per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins hier online an.
Link zum online-Antrag

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und
Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits
hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an das Bürgerbüro (E-Mail-Adressehier klicken) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Frau Schönemann
Telefon: Telefonnummer: 07127 180114
E-Mail-AdresseE-Mail schreiben

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).“

Seit Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter Telefonnummer: 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Kommunalwahlen in Baden-Württemberg - So wählt man richtig!

Am 9. Juni 2024 finden Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Aber wie wählt man richtig?

Bei den Kommunalwahlen sind alle wahlberechtigt, die mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates und seit mindestens drei Monaten in ihrer Gemeinde gemeldet sind. Man muss nicht in Besitz eines gültigen Passdokumentes sein, um bei den Kommunalwahlen wählen zu können!

Zum Erlärvideo: https://www.youtube.com/watch?v=LQQA9qZzw0Q&t=166s

In diesem Video erfahren Sie, wer wahlberechtigt ist, wo man seine Stimme abgeben kann, wer genau gewählt wird, wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt, was kumulieren und panaschieren bedeutet, wann der Stimmzettel ungültig wird und was Sie ins Wahllokal mitnehmen müssen.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.kommunalwahl-bw.de

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg