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Öffentliche Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark B312, Ausfahrt Weidach“ Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Neckartenzlingen hat am 23.01.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von §2 Abs.1 BauGB i.V. mit §1 Abs.8 BauGB beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark B312, Ausfahrt Weidach“ aufzustellen. Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO aufgestellt.
Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Solarpark B312, Ausfahrt Weidach“ in der Fassung vom 11.02.2025 wurde in öffentlicher Gemeinderatsitzung am 25.02.2025 gebilligt. Es wurde beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Neckartenzlingen, südlich der Ortslage und nordwestlich des Gewerbegebietes Schleieräcker (Fa. Adler). Es umfasst die beiden Verkehrsgrüninseln im Bereich der Anschlussstelle der L1208b (Metzinger Straße) an die Bundesstraße B312. Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 11.02.2025 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Mit solch einer Anlage soll die Erzeugung von Strom aus regenerativer Energie ermöglicht und damit den Klimaschutzzielen durch Reduktion des CO2-Ausstoßes nachgekommen werden. Bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen insbesondere die Belange des Freiraumschutzes und verkehrliche Belange aufgrund der umgebenden Verkehrsflächen berücksichtigt werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß §3 Abs.2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 03.03.2025 bis 04.04.2025(Veröffentlichungsfrist, je einschließlich) statt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Neckartenzlingen unter der Internet-Adresse https://www.neckartenzlingen.de/leben-wohnen/bauen/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung im Rathaus Neckartenzlingen, Planstraße 9 während der Veröffentlichungsfrist zu den Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse E-Mail-Adressebauamt(@)neckartenzlingen.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Neckartenzlingen, 28.02.2025
Vorentwurf B-Plan als pdf-Datei (PDF-Dokument, 535,75 KB, 03.03.2025)
Vorentwurf Textteil als pdf-Datei (PDF-Dokument, 196,94 KB, 03.03.2025)
Vorentwurf Begründung als pdf-Datei (PDF-Dokument, 1,79 MB, 03.03.2025)
Umweltbericht E-A-Bilanz (PDF-Dokument, 13,8 MB, 03.03.2025)
Artenschutz Relevanzprüfung (PDF-Dokument, 2,56 MB, 03.03.2025)