Ehrenamtspreis: Gemeinde Neckartenzlingen


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Ehrenamtspreis

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Endlich gibt es einen Ehrenamtspreis in unserer Gemeinde - jetzt sind Sie gefragt!

Das ehrenamtliche Engagement ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Gemeinde. Uneigennütziges Engagement, das oftmals nach außen nicht in Erscheinung tritt, ist deshalb in jeder Beziehung zu unterstützen, zu fördern und angemessen zu würdigen.

Engagierte Mitmenschen finden sich in vielen Lebensbereichen und auch in unserer Gemeinde wäre Vieles ohne das Ehrenamt nicht möglich. Oft findet dieses Engagement im Stillen und Verborgenen statt. Die Pandemie und der Krieg in Europa haben die Menschen und das gesellschaftliche Leben verändert und vor neue Herausforderungen gestellt. Das ehrenamtliche Engagement ist in diesen schwierigen Zeiten ganz besonders gefragt und auch ganz besonders beansprucht.

Es gibt in unserer Gemeinde viele Menschen, die sich ehrenamtlich zum Wohl der Gemeinde engagieren. Einige davon in ganz besonderem Maße. Oft ist dieses uneigennützige Wirken nicht bekannt oder wird nicht entsprechend gewürdigt und anerkannt.

Ein Anliegen der Preisverleihung ist in erster Linie die öffentliche Anerkennung und Würdigung dieses besonderen freiwilligen Engagements sowie die Ermutigung und Motivation aller Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich aktiv an der Gestaltung des Gemeinwesens zu beteiligen.

Wer kann ausgezeichnet werden?

Mit dem Ehrenamtspreis möchte die Gemeinde Neckartenzlingen besonderes Engagement zum Wohle der Einwohner auszeichnen. Wir wollen langjährige, verdienstvolle Tätigkeit im Ehrenamt ehren. Diese liegen nach neuer Richtlinie vor allem dann vor, wenn sich eine Person über mehrere Jahre hinweg in Vereinen oder Organisationen für das Gemeinwohl der Gemeinde und deren Einwohner, sowie in den Bereichen Kultur, Jugend- und Seniorenarbeit, Soziales oder Kirche, oder aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz in einem das übliche Maß weit übersteigenden Verhältnis, mit außergewöhnlicher Einsatzbereitschaft und uneigennützigem Wirken ehrenamtlich engagiert hat. Eine bloße langjährige Mitgliedschaft in einer der genannten Institutionen ist hierfür nicht ausreichend. Der Ehrenamtspreis kann jährlich in der Regel an maximal 2 Personen vergeben werden, die ihre Tätigkeit in der Freizeit ausüben. Eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 20 Jahren ist in der Regel erforderlich.

Wer kann vorschlagen?

Vorschläge für zu ehrende Personen können durch Jedermann über den Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeinderates, die Vereine und Organisationen bei der Gemeindeverwaltung eingebracht werden. Der Vorschlag soll über ein Formblatt eingereicht werden.

Wer entscheidet über die Verleihung des Ehrenamtspreises?

Der Gemeinderat entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung über die eingereichten Vorschläge.

Der Ehrenamtspreis wird im Rahmen eines neu eingeführten DANKE-Abend an alle Ehrenamtlichen durch den Bürgermeister verliehen.

Bitte reichen Sie uns Ihre Vorschläge mit einer kurzen Begründung bis zum 31. August  2024 mit dem Formblatt an E-Mail-Adresserathaus(@)neckartenzlingen.de oder gerne auch per Post in den Briefkasten des Rathauses ein.

Richtlinien über die Verleihung der EhrenEinwohnerschaft und der Vergabe des Ehrenamtspreises, sowie der Ehrung für hervorragende Leistungen der Gemeinde Neckartenzlingen
(zur pdf-Datei (PDF-Dokument, 437,01 KB, 27.05.2024))

Formblatt zum Einreichen von Vorschlägen
(pdf-Datei (PDF-Dokument, 135,92 KB, 28.05.2024))