Hauptbereich
Ratsplitter aus dem Bau- und Verwaltungsausschuss und der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022
Die Bau- und Verwaltungsausschusssitzung sowie die Gemeinderatssitzung fanden aufgrund der aktuellen Corona-Situation wieder im großen Saal der Melchior-Festhalle statt. Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte die Bürgerinnen und Bürger und die Presse. Zur aktuellen Lage der Corona-Situation berichtete sie, dass die Zahl der Corona Infektionen wieder steige. Durch die seit 19. März geänderte CoronaVO und damit einhergehenden neuen Regelungen, arbeite man derzeit auch an einem Konzept für das Rathaus. Die Testpflicht an den Schulen und Kitas bestehe nun nur noch an 2 statt 3 Tagen in der Woche. Bürgermeisterin Braun gab bekannt, dass große Solidarität im Ort für Geflüchtete aus der Ukraine bestehe. Der Gemeinde seien über 15 private Wohnungen zur Unterbringung gemeldet worden. Eine siebenköpfige Familie wurde vorübergehend in dem gemeindeeigenen Gebäude In der Steige 2 untergebracht. Weiter berichtete sie, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger als Paten für die Geflüchteten angeboten haben. Der „Freundeskreis WIR“ ist hier miteingebunden. Auch die Kleiderkammer sei sehr aktiv. Sie gab weiter bekannt, dass es nun Gespräche mit dem Landratsamt bezüglich der vorläufigen Unter- sowie der Anschlussunterbringung gebe. Bürgermeisterin Braun berichtete, dass die Aktion „Leben leben“ sehr gut angekommen sei. Hier wurden Spenden gesammelt, die bis zur Grenze der Ukraine gebracht wurden. Sie bedankte sich bei der Bürgerschaft für ihre große Solidarität und Mithilfe. Braun gab bekannt, dass sie der Intitiative „Bürgermeister für Frieden“ beigetreten sei. Außerdem gab sie bekannt, dass das Weihnachtsgeld der Gemeinderäte wieder von der Verwaltung auf 1000 Euro aufgestockt und dieses Mal mit jeweils 500 Euro an das Kinderturnen des Fördervereins und an den TTV für sein großes Jubiläum vergeben werde.
Bausachen
Selina Heim, die Leiterin des Sachgebietes Bauverwaltung stellte im Bau- und Verwaltungsausschuss drei Bausachen vor. Bei der ersten Bausache beantragten die Bauherren die Aufstellung von Containern mit einer erhöhten Überdachung im vereinfachten Verfahren Im Wasen 9.
Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich mehrheitlich nicht sein gemeindliches Einvernehmen.
Bei der zweiten Bausache beantragte der Bauherr den Ausbau des Dachgeschosses am bestehenden Wohnhaus In der Steige 17/1. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
Bei der dritten Bausache stellte der Bauherr einen Antrag auf Befreiung aufgrund der Installation einer PV-Anlage auf dem Flachdach seines Gebäudes in der Birkenstraße 7. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen
Baustellenreport
Ortsbaumeister Christoph Schmid berichtete, dass die Landschaftsbauarbeiten am Kreisverkehr an der B297 nun begonnen hätten. Weiter gab er bekannt, dass die Arbeiten an der Querungshilfe der L1208b von Bempflingen Richtung Neckartenzlingen vorerst abgeschlossen und nächste Woche auf der anderen Seite, von Neckartenzlingen Richtung Bempflingen begonnen werden. Er berichtete außerdem, dass in der Altdorfer Straße diese Woche neue Treppen angebracht worden seien. Weiter gab Schmid bekannt, dass auf dem Spielplatz der Panoramastraße neue Bänke aufgestellt wurden. Bürgermeisterin Braun ergänzte, dass ein provisorischer neuer Handlauf an der Ermsbrücke angebracht worden sei.
Bike-Parcours am Sportgelände Heiliger Brunnen mit Jugendbeteiligung
Die Abteilung Ski und Rad des TSV Neckartenzlingen bietet seit Jahren regelmäßiges
Fahrradtraining am TSV-Sportgelände „Heiliger Brunnen“ an. Der Trainingsbetrieb
findet in verschiedenen Gruppen statt. Hierbei ist der sichere Umgang mit und auf dem Rad genauso wichtig, wie die Geschicklichkeit, sportliche Ausdauer und generell Spaß an Bewegung im Freien. Um den genannten Trainings- und Ausbildungsbetrieb verfolgen zu können, wird auch ein entsprechendes Übungsgelände benötigt. Bisher werden der Platz am TSV Sportgelände zwischen Fußballplatz und Tennisheim sowie bestehende Wege hinter
dem Tennisplatz genutzt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Abteilung Ski und Rad des TSV Neckartenzlingen im Jahr 2020 mit der Bitte um Genehmigung eines offiziellen
Mountainbike-Trails an die Verwaltung gewandt. Nach einigen Abstimmungsterminen und Vor-Ort-Terminen mit dem Forstamt und der Naturschutzbehörde wurden die Rahmenbedingungen für die Genehmigung und den Betrieb der Strecke festgelegt.
In der Sitzung vom September 2020 (s. Vorlage Nr. 64/20) wurde die Planung des
Trails und eine entsprechende Nutzungsvereinbarung im Gemeinderat vorgestellt.
Anschließend wurde dann die Vereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet und es
wurde mit dem Streckenbau begonnen. Schließlich fand am 1. Juli 2021 die Abnahme des Trails durch das Forstamt statt, sodass die Strecke anschließend in Betrieb gehen konnte.
Im Zuge des Wegebaus für den Trail kam die Abteilung Ski & Rad nochmals auf die
Verwaltung zu mit der Bitte um die Erstellung eines „Bike- Parcours“. Dies sei noch
ein letzter Schritt, um alle Disziplinen des Radsports in Neckartenzlingen abbilden
und trainieren zu können. Daraufhin wurde als möglicher Standort die freie Wiese zwischen Spielplatz und Tennisplatz ins Gespräch gebracht. Da diese Fläche von beiden Seiten als positiv empfunden wurde, leitete die Verwaltung gemeinsam mit der Abteilung Ski- und Rad erste Planungen ein. Hierzu wurden verschiedene Planer angefragt und erste
Entwürfe inklusive Kosten erstellt. Da aus Kapazitätsgründen der erste Planer ausschied,
trieb die Abteilung Ski & Rad die Planung selbst voran und organisierte zur
Finanzierung des Projekts auch eine entsprechende Spendenaktion. Hier kam eine
entsprechende Summe zusammen, sodass das Projekt fast ausschließlich durch
diese Gelder finanziert werden kann. Von Seiten der Verwaltung wurden erste Gespräche mit der Bau- und Naturschutzbehörde des Landratsamtes durchgeführt. Beide Behörden prüften die Planungen und kamen zu dem Ergebnis, dass diese erfreulicherweise
genehmigungsfrei sei. Der Bike- Parcours soll auf dem Flurstück 2725 errichtet werden. Um die Verbindung zum Trail herstellen zu können, muss zusätzlich das Flurstück 2725/1 überfahren werden. Für die beiden betroffenen Flurstücke bestehen schon entsprechende
Nutzungs- oder Pachtverträge, sodass hier keine zusätzlichen Vereinbarungen
getroffen werden müssen.
Jugendbeteiligung
Sollte, Würde, Könnte – nein, wir machen es!!
Unter diesem Motto hat die Verwaltung sich mit den Jugendlichen 2017 zum
Jugendforum gemeinsam getroffen.
Viele Ideen wurden genannt und auch bereits umgesetzt.
Ein großes Anliegen war der Spielplatz im Spitzacker, an dem es auch Geräte zum
Balancieren für Ältere geben soll. Aber auch der Jugendplatz am Unterbössel haben
wir gemeinsam mit den Jugendlichen in verschiedenen Aktionen gestaltet. Die
Fußballtore, der kleine Basketballplatz und die Sitzmöglichkeiten haben wir
gemeinsam erstellt.
Auch zur Kommunalwahl 2019 gab es eine Aktion „Wählen ab 16“ im Sitzungsaal. Hier
haben wir den Jugendlichen ganz praktisch die Gremienarbeit und das Wahlverfahren
nähergebracht. Auch Sie hatten die Möglichkeit die Jugendlichen an diesem Tag zu
ihren Veranstaltungen einzuladen.
Ein großer Wunsch aus dem Jugendforum war es noch, einen Bike-Park in
Neckartenzlingen zu installieren.
Dies konnten wir nun gut mit den Planungen der Abteilung Ski und Rad verbinden.
Einen gemeinsamen Bike-Park für die Vereinsarbeit und die Öffentlichkeit.
Hierzu haben wir Anfang des Jahres allen Jugendlichen einen Brief geschrieben und
diese zur Beteiligung eingeladen.
Auch das Jugendhaus und die Schulsozialarbeit haben als Ansprechpartner und
Multiplikator mitgeholfen.
Knapp 50 Rückmeldungen mit tollen Ideen haben wir erhalten. Jeder Jugendliche, der
sich beteiligt hat, hat auch bereits eine Rückmeldung zu den Ideen erhalten.
Die Jugendlichen und die Abteilung Ski & Rad stellten das Projekt im Gemeinderat vor. Der Gemeinderat stimmte der Umsetzung des Projekts auf dem gemeindlichen Grundstück (Flst. Nr. 2725) einstimmig zu.
Die Gemeinde beschloss weiter einstimmig sich im Rahmen der Jugendbeteiligung mit 3.000,00 € zu beteiligen, sowie weitere Hilfe z.B. durch den Bauhof zu leisten.
Haushaltsverabschiedung
Der Gemeinderat stimmte der Verabschiedung des Haushalts 2022 und des Wasserhaushalts 2022 einstimmig zu. Die Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen und Gruppierungen finden Sie auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter www.neckartenzlingen.de
Kindertagespflege - Kooperationsvertrag über eine Tagespflege in anderen geeigneten Räumen (TiagR)
Ergänzend zu den kommunalen Kindertageseinrichtungen in Neckartenzlingen arbeitet die Gemeinde mit dem Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. zusammen. Über Tagesmütter wird den Familien vor Ort ein individuelles Betreuungsangebot eröffnet, das auch in die kommunale Bedarfsplanung mit aufgenommen wurde. Zuletzt hatten wir in Neckartenzlingen 2 Tagespflegepersonen, die 6 Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren betreuen. Insgesamt werden 9 Neckartenzlinger Kinder von Tagesmüttern (auch außerhalb von Neckartenzlingen) betreut (6 im Alter von 1 – 3 Jahre, 3 im Altern von 3 – 6 Jahren).
Die Gemeinde Neckartenzlingen hat für die Kindertagespflege Rahmenbedingungen in einem Kooperationsvertrag mit dem Tageselternverein nach dem Landkreismodell vereinbart. Neben der Betreuung im eigenen Haushalt und im Haushalt der Eltern durch Kinderfrauen setzt sich zunehmend die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten (TiagR) durch. Dort werden Kinder von den Tagespflegepersonen in einer geeigneten Räumlichkeit betreut. Diese Form der Betreuung wurde als dritte Säule der Kindertagespflege in das Kindertagesbetreuungsausbaugesetz in § 1 Abs. 7 aufgenommen. Die Kommunen unterstützen solche Angebote als Kooperationspartner und können diese im Gegenzug in die örtliche Bedarfsplanung aufnehmen.
Die im Ort bereits etablierte und langjährig von Frau Wetzel geführte Räuberhöhle in
der Panoramastraße wird Ende Juni 2022 ihr Angebot aus persönlichen Gründen einstellen. Das Angebot hat sich bewährt und die Plätze sind auch gefragt. Erfreulicherweise hat sich der Kontakt zu einer Tagesmutter aus Neckartailfingen ergeben, die in den bestehenden Räumen eine TiagR weiterführen würde. Es handelt sich um Frau Schulte-Derne. Sie ist bereits bekannt und kennt auch die Räumlichkeiten. Daher könnte die Betreuung in den bekannten Räumen als „Steffys Zwergennest“ weitergeführt werden. Eine nahtlose Weiterführung ist allerdings nicht möglich, da Frau Schulte-Derne derzeit selbst noch Tageskinder in Neckartailfingen betreut.
Sie ist aber im Gespräch mit den Neckartenzlinger Eltern, um Lösungen für die Kinder zu finden. Ab Oktober würde das Angebot dann wieder in der Panoramastraße
36 erfolgen und die freiwerdenden Plätzen durch Neckartenzlinger Kinder nachbelegt. Frau Schulte-Derne würde alleine in Vollzeit arbeiten und könnte so in den Räumen 5 Kinder betreuen. Im Platzsharing wären sogar bis zu 10 Plätze möglich.
Ein langfristiger wirtschaftlicher Betrieb benötigt eine finanzielle Absicherung
durch die Kommune in Form eines Zuschusses zu den Betriebskosten, einer monatlichen Platzpauschale und eines einmaligen Zuschusses zur Erstausstattung. Diese
Zuschüsse werden zusätzlich zu den bisherigen vertraglich vereinbarten Zuschüssen an die Tagespflegepersonen gewährt.
Um die TiagR zu sichern und das Angebot künftig zu gewährleisten, schließen die
Kommunen mit den Tagespflegepersonen Kooperationsverträge ab.
Im Zuge des Wechsels wurde dies mit dem Tageselternverein Esslingen e.V., der die
Tagesmütter und die TiagR begleitet und unterstützt, ebenfalls besprochen.
Der Kooperationsvertrag soll ab dem 1. Juli 2022 abgeschlossen werden. Die Gemeinde Neckartenzlingen hat sich dabei an den Rahmenbedingungen orientiert, die
auch in anderen vergleichbaren Gemeinden im Kreis Esslingen angesetzt werden.
Es entstehen für die TiagR in der Panoramastraße somit maximale Kosten von
11.980 € pro Jahr (5.880 € Wohnung, 3.000 € Sach- und Materialkosten, 100 € Versicherung, 3.000 € Platzpauschale), sowie 5.000€ als einmaliger Zuschuss für die
Grundausstattung. Die kommunale Förderung im Rahmen der Kooperation mit dem Tageselternverein Esslingen e.V. lag 2021 bei ca. 9.400 € (Unterstützung der Tagesmütter: 2. Hälfte Sozialversicherungsbeitrag, Kosten im Krankheits- und Urlaubsfall, polizeiliches
Führungszeugnis, Qualifizierung von Tagespflegepersonen, 1. Hilfe-Kurs).
Frau Lux und Frau Beier waren in der Sitzung für Fragen und weitere Informationen
anwesend. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis und stimmte dem Abschluss eines Kooperationsvertrags für die Räume in der Panoramastraße 36, mit der dargestellten Kostenübernahme (Miete, Nebenkosten, Platzpauschale und einmaliger Zuschuss für die Grundausstattung) ab dem 01.07.2022 einstimmig zu.
Neubau des Bauhofes - Beauftragung der GU- Leistungen und Entscheidung über PV-Belegung Sozialgebäude und Waschhalle
In der Sitzung vom 18.05.2021 wurden die Planung des neuen
Bauhofes vorgestellt und die Planungsleistungen für Architektur, Elektro, HLS und
Bauphysik vergeben. In der darauffolgenden Sitzung vom 22.06.2021 wurden die Planungsleistungen der Tragwerks- und der Außenanlagenplanung vergeben. In der Sitzung vom 20.07.2021 wurden die notwendigen Abbrucharbeiten des alten Bauhofes beschlossen. In der vergangenen Sitzung am 22.02.2022 wurden die Ingenieurleistungen in den letzten Leistungsphasen (5-8) vergeben sowie beschlossen, selbst in eine Photovoltaikanlage zu investieren. In der vergangenen Sitzung wurde die Verwaltung damit beauftragt zu prüfen, ob
es möglich sei, auf den beiden anderen Gebäuden (Sozialgebäude und Waschhalle)
ebenfalls eine PV-Anlage zu installieren oder zumindest Vorkehrungen zu treffen
um später eine Anlage installieren zu können. Daraufhin wurde dies durch einen Fachingenieur geprüft. Dieser ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Installation auf den beiden vorgeschlagenen Gebäuden nicht sinnvoll ist, da hier bei Einhaltung der notwendigen Abstände zum Dachrand und den Dachaufbauten wie Lichtkuppeln und Dunstrohren nur partiell kleine Module möglich wären und hier keine nennenswerte Leistung erzielt werden könne. Die Ausschreibung des Bauhofes wurde im Staatsanzeiger und Vergabe24 im Dezember 2021 veröffentlicht. Nachdem einige Bieterfragen beantwortet wurden, fand
am Freitag, den 18.02.2022, die Submission der GU-Leistungen zum Neubau des
Bauhofes statt. Hier wurden insgesamt 2 Angebote abgegeben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Firma F.K. Systembau aus Münsingen mit den
GU-Leistungen für den Neubau des Bauhofes in Neckartenzlingen gem. dem Angebot in Höhe von 3.110.591,66 € brutto zu beauftragen.
2) Der Gemeinderat beschloss einstimmig lediglich die Fahrzeughalle mit Photovoltaik zu belegen. Das Sozialgebäude sowie die Waschhalle werden nicht mit PV belegt.
Beauftragung von Bauleistungen für die Sanierung des Pavillons in der Auwiesenschule in Neckartenzlingen
Wie in früheren Sitzungen vorgestellt, soll die Auwiesenschule saniert und brandschutztechnisch auf den aktuellen Stand der Technik gebracht
werden. In den Sitzungen wurden sämtliche Gewerke für den Roh- und Ausbau des „Achterbaus“ vergeben. Da der Achterbau durch die baurechtliche Abnahme des Landratsamts am 16.02.2022 für die Nutzung freigegeben wurde, konnte die Schule die Container räumen und in den frisch renovierten Bau einziehen. Da die Container nun nicht mehr benötigt werden, werden diese wieder in der KW 14 zurückgebaut und durch die Mietfirma abgeholt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Schulhof wieder voll genutzt werden.
Als letzter Bauabschnitt steht nun noch der sog. Pavillon zur Sanierung an. Dieser soll
ebenfalls komplett entkernt und analog dem Achterbau wiederaufgebaut und
ausgestattet werden. Da die beauftragte Firma, welche im Achterbau die Innenausbauarbeiten durchgeführt hat, sich als sehr zuverlässig gezeigt hat, wurde für die Arbeiten im Sanierungsbau ein entsprechendes Nachtragsangebot erstellt. Somit müssen die Abbruch-, Trockenbau-, Gips- und Malerarbeiten vergaberechtlich nicht ausgeschrieben werden, da dies als zusätzliche Leistung gilt. Für die entsprechenden Elektroarbeiten wurden mehrere Firmen angefragt. Es wurde jedoch nur von einer Firma angeboten, die entsprechenden Arbeiten zeitnah ausführen zu können. Somit und durch die „Corona-Erleichterungen“ im Vergaberecht können die Elektroarbeiten freihändig (bis 100.000€) vergeben werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Firma Maler und Lackierwerkstätte Erb aus
Frickenhausen mit der Nachtragsleistung für die Abbruch-, Trockenbau-, und Malerarbeiten gem. dem Nachtragsangebot in Höhe von 62.173,17 € brutto zu beauftragen.
2) Der Gemeinderat beschloss weiter einstimmig die Firma Wörner Elektroanlagen GmbH aus Bad Urach mit den Elektroarbeiten für die Sanierung des Pavillons in der
Auwiesenschule Neckartenzlingen gem. dem Angebot in Höhe von 77.122,58
€ brutto zu beuaftragen.
Bündelausschreibung Gemeindetag über den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
Dier Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service), bietet Gemeinden und Städten die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zum Betrieb und zur
Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen für den Zeitraum vom 01. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2026 an.
Die zugehörigen Leistungen werden im nicht offenen Verfahren (§ 14 Abs. 1 VgV)
nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Gt-service führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss ihres Aufsichtsrates. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Straßenbeleuchtungsvertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande, dem die Kommune zuzuordnen ist.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb und die Instandhaltung von
Straßenbeleuchtungsanlagen. Standsicherheitsprüfungen und Mastanstriche werden nicht ausgeschrieben, allerdings wird der Dienstleister vertraglich verpflichtet der Kommune eine jährliche Aufstellung von durchzuführenden Standsicherheitsprüfungen bzw. Mastanstrichen zu übermitteln. Der Straßenbeleuchtungsvertrag enthält eine Vielzahl von vertraglichen
Mindestanforderungen (Störungsbeseitigungsfristen, Fristen der Turnuswartung,
Sonderkündigungsrecht, Dokumentation, Haftung, Sicherheiten, Vertragsstrafe etc.).
Es werden regionale Bündellose gebildet. Zudem erfolgt eine Aufteilung in zwei
technische Loskategorien:
- Loskategorie 1: Tragsystem/Netz ohne Leuchte
- Loskategorie 2: Tragsystem/Netz mit Leuchte (àGde. Neckartenzlingen)
Um eine möglichst einfache Abrechnung zu ermöglichen, wird für jede Leuchtstelle
ein einheitlicher Preis pro Jahr ausgeschrieben. In Loskategorie 2 wird eine preisliche
Trennung bei Betrieb- und Instandhaltungsleistungen für konventionelle Leuchten
und LED-Leuchten vorgenommen.
Erfolgt eine LED-Umrüstung so schließt sich daran ein Wechsel in der Preisgruppe
an.
Der Gemeinderat nahm die Ausschreibungskonzeption der Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 26.01.2022 nebst Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wurde einstimmig vom Gemeinderat bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service) mit der Ausschreibung zur Vergabe von Leistungen zum Betrieb und zur Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen gemäß
Ausschreibungskonzeption in Anlage für den Zeitraum 01.Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Aufsichtsrat der Gt-service zu beauftragen die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung, namens und im Auftrag der Gemeinde Neckartenzlingen vorzunehmen. Es wurde einstimmig beschlossen, dass sich die Gemeinde, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen und die Leistungen wie ausgeschrieben abzunehmen
Forsteinrichtungserneuerung für die nächsten 10 Jahre
Die aktuell gültige zehnjährige Planung für den Gemeindewald Neckartenzlingen läuft zum
31.12.2022 aus. Daher ist eine Erneuerung der Planungen für die künftigen 10 Jahre
erforderlich. Die grundsätzliche Zeitplanung für diese Forsteinrichtungserneuerung sieht vor,
dass bis März 2022 die Ziele der waldbesitzenden Kommune abgefragt und durch die
Gremien bestätigt werden. Ab April 2022 wird ein Forstkollege des Regierungspräsidiums
Freiburg in den hiesigen Wäldern Begänge zur Planung der nächsten 10 Jahre durchführen.
Die Auswertungen dieser Begänge wird im Winter 2022/2023 stattfinden und spätestens im
Frühjahr 2023 werden die Ergebnisse wiederum im Gemeindegremium, gerne im Rahmen
eines Waldbegangs vorgestellt. Der Entwurf der Eigentümerziele im Rahmen der Forsteinrichtungserneuerung wurde bereits mit der Verwaltung, unserem Förster Herr Ernst und dem Forstamt des Landkreises Esslingen abgestimmt. Der Gemeinderat stimmtedem Entwurf Eigentümerzielsetzung Gemeindewald Neckartenzlingen im Rahmen der Forsteinrichtungserneuerung zum Stichtag 01.01.2023 einstimmig zu.
Mitteilungen und Sonstiges
Bürgermeisterin Braun gab bekannt, dass man mit der „Galerie im Rathaus“ gut ins Jubiläumsjahr gestartet sei. Auch der erste Ortsspaziergang der INO war mit über 30 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger ein voller Erfolg. Weiter berichtete sie, dass die Ortschronik nun kurz vor dem Druck stünde und rechtzeitig zum Festakt der 950 Jahr Feier erworben werden könne. Bürgermeisterin Braun gab weiter bekannt, dass der Jubiläumswein nun angekommen sei. Dieser sei im Getränkeland und im Rewe erhältlich.
Ratsplitter aus dem Bau- und Verwaltungsausschuss und der Gemeinderatssitzung vom 19.10.2021
Die Bau- und Verwaltungsausschusssitzung sowie die Gemeinderatssitzung fanden aufgrund der aktuellen Corona-Situation wieder im großen Saal der Melchior-Festhalle statt. Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte die Bürgerinnen und Bürger und die Presse. Zur aktuellen Lage der Corona-Situation berichtete sie, dass die Nachfrage nach Coronatests seit geraumer Zeit rückläufig ist. Ab 30. Oktober werden kostenpflichtige Coronatests nur noch samstags von 10-12 Uhr im Nebenraum der Melchior-Festhalle angeboten.
Weiter informierte Sie über die Testpflicht (2x pro Woche) von nicht-geimpften Mitarbeitern, die Kontakt zu Kunden haben. Dies wird im Rathaus und auch in den Kindergärten bereits umgesetzt. Das Zelt für die Mensa wurde reserviert und kann entsprechend dem Bedarf abgerufen werden.
Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung wurde berichtet, dass für die Dachsanierung der Grund- und Werkrealschule Zusatzkosten in Höhe von 86.958,60€ entstanden sind.
Kindertageseinrichtungen
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Änderung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten gemäß den Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände zum 01.04.2022 um 2,9%. Wie bereits am 21.09.2021 beschlossen, erfolgen die künftigen Erhöhungen für die Dauer der aktuellen GR-Amtszeit bis 2024 entsprechend den Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände.
Durch das Starkregenereignis am 28.06.2021, welches im Gebiet Spitzacker große Schäden verursacht hat, war auch die Kita in der Schlesierstraße stark betroffen und musste geschlossen werden. Es konnte für den Monat Juli eine Notbetreuung in der DRK Bereitschaft in der Metzinger Straße angeboten werden, für die Eltern, welche Ihre Kinder nicht selbst betreuen konnten. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Erlass der Kitabetreuungsgebühren für die Kita Farbenspiel für den Monat Juli 2021, für diejenigen Familien, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben.
Förderantrag für die Erstellung Biotopverbundplan Neckartenzlingen
Selina Heim, die Leiterin des Sachgebietes Bauverwaltung, stellte das Projekt vor. Baden-Württemberg ist mit einer schönen und vielfältigen Natur ausgestattet. Der Biotopverbund ist dabei das Netzwerk der Natur, das die Lebensräume von Tieren und Pflanzen miteinander verbindet, sodass diese wandern und sich genetisch austauschen können. Die Vernetzungen zwischen den Lebensgemeinschaften sowie funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen sind die Basis für die biologische Vielfalt und damit auch unserer Lebensgrundlage.
Aus Sicht mehrerer Gemeinderäte sollte dieses Thema gemeindeübergreifend aufgenommen werden. Bürgermeisterin Braun sagte zu, dass sie zu gegebener Zeit auf die Umlandgemeinden zugehen werde.
Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, den Förderantrag für die Erstellung Biotopverbundplan zu stellen und den Auftrag nach Bewilligung an das Büro StadtLandFluss zu vergeben.
Bezahlbarer Wohnraum
Selina Heim führte in das Thema ein und wies auf die Wohnraumoffensive BW hin. Der Gemeinderat der Gemeinde Neckartenzligen beabsichtigt sich dem Thema der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum anzunehmen und stimmte dem Grundsatzbeschluss einstimmig zu. Hierfür sollen Impulse zur Entwicklung geeigneter Flächen und die Initiierung bedarfsgerechter Umsetzungskonzepte mit einem auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnittenen und an sozialen Maßstäben orientierten Wohnungsmix gesetzt werden. Konkrete Umsetzungsschritte sollen - unterstützt durch das Kompetenzzentrum Wohnen BW – eingeleitet werden.
Klimaschutz-Quartierkonzept
Frau Buttler (Gebäudemanagement) stellte das Projekt vor. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig den Antrag für das Förderprogramm für die Erstellung eines Quartierkonzeptes und Sanierungsmanagement (Programm KfW 432) zu stellen und nach geeigneten Büros zu suchen.
Ziel sei es durch ein integriertes Quartierskonzept Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele aufzuzeigen. Bestandteile des Konzeptes sind u.a. Ausgangsanalyse, Maßnahmenkatalog, Hemmnisanalyse, sowie Aussagen zur Erfolgskontrolle und zum Monitoring. Darüber hinaus können weitere Themenfelder einbezogen werden.
Die Projektförderung beträgt 75%. Eine detaillierte Beschreibung findet sich in der Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt.
Ermächtigungsreste 2020
In Vertretung für Kämmerer Castro informierte Bürgermeisterin Braun darüber, dass im Zuge der Rechnungsabschlussarbeiten 2020 festgestellt wurde, dass auf
verschiedenen Auftragssachkonten Ermächtigungsreste gebildet werden müssen, um die Gesamtfinanzierung der dort geplanten Maßnahmen sicherzustellen.
Der Gemeinderat stimmte der Bildung der aufgeführten Ermächtigungsreste einstimmig zu. Zudem wurde einstimmig zugestimmt, dass die Mittel zur weiteren Bewirtschaftung der Maßnahmen in das Jahr 2021 übertragen werden.
Bausachen
Selina Heim, die Leiterin des Sachgebietes Bauverwaltung, stellte im Bau- und Verwaltungsausschuss diverse Bausachen vor. Bei der ersten Bausache wurde ein Anbau eines Gewölbekellers sowie die Überdachung einer Terrasse beantragt. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
In der zweiten Bausache wurde die Errichtung einer Doppelgarage und eines Balkons gemäß § 52 LBO beantragt. Weil sich die Doppelgarage teilweise außerhalb des Baufensters befindet und die Länge der Grenzbebauung sich auf 11,30 m erstreckt, wurde ebenfalls ein Antrag auf Befreiung gemäß § 56 Abs. 5 LBO gestellt. Der Bau- und Verwaltungsausschuss lehnte den Bauantrag in der eingereichten Form einstimmig ab.
Bürgermeisterin Braun stellte den nächsten Bauantrag vor. Die Gemeinde Neckartenzlingen beantragt die Errichtung einer Containeranlage für den Interimsbauhof in Neckartenzlingen.
In der Sitzung vom 18.05.2021 (s. Vorlage Nr. 34/2021) wurde dem Vorschlag der Ver-
waltung durch den Gemeinderat zugestimmt, den Interimsbauhof an den Standort
Metzinger Straße (Ballenmagazin) zu verorten. Der geplante Containerbau beinhaltet einen Büro-, Mannschafts- sowie einen Sanitärcontainer. Der bestehende Bürocontainer wird vom ehemaligen Bauhof an den neuen Standort umgezogen. Die beiden anderen Container werden über die Bauzeit gemietet. Da es sich hier um eine Errichtung einer baulichen Anlage handelt, ist diese gemäß § 2 LBO genehmigungspflichtig.
Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
Beim nächsten Punkt beauftragte der Bau- und Verwaltungsausschuss einstimmig die Firma Aqseptence Group GmbH aus Hanau mit der Ausführung der Arbeiten gem. dem Angebot in Höhe von 32.433,90 € brutto. In der Kläranlage Neckartenzlingen wird der anfallende Klärschlamm in den sog.„Faulturm“ geleitet. Hier entsteht durch interne Gärprozesse Klärgas. Da das Klärgas zu viel Feuchtigkeit und Verunreinigungen enthält, um im betriebseigenen BHKW und in der Heizung verbrannt werden zu können, muss dieses zwei Filterstufen durchlaufen. Als erste Filterstufe wird ein sog. Kiesfilter verwendet. Hier wird dem Gas die Feuchtigkeit entzogen. In der zweiten Filterstufe sind Keramikkerzen verbaut. In dieser Stufe werden dem Klärgas die restlichen Verunreinigungen und die Restfeuchtigkeit entzogen, sodass es im BHKW und der Heizungsanlage verarbeitet werden kann. Bei der letzten Wartung wurde festgestellt, dass die Keramikkerzen teilweise gebro-
chen und gerissen sind und die Behälterinnenwand von Lochfraß befallen ist. Eben-
falls von Lochfraß befallen ist der Kiesfilter.
Um die Betriebssicherheit aufrecht erhalten zu können, müssen beide Filter ausge-
tauscht werden. Da jedoch beide Filter speziell für die Anwendung bei Klärgas entwickelt wurden, ist nur eine Firma dazu befähigt und zugelassen diese Filteranlagen auszubauen und zu ersetzen.
Baustellenreport
In Vertretung für Ortsbaumeister Schmid informierte Bürgermeisterin Braun über den Stand der Sanierungsarbeiten in der Grund- und Werkrealschule. Hier findet aktuell der Einbau des Bodenbelages statt. In der Kläranlage wurde im neuen Energiegebäude inzwischen auch die Notstromversorgung aufgebaut.
Final teilte sie mit, dass die Schlussabrechnung der Baumaßnahme in der Hölderlinstraße vorliegt und die Maßnahme mit einem Plus (Wenigerausgaben) von ca. 11.756€ abgeschlossen werden konnte.
Mitteilungen und Sonstiges
Auf Nachfrage von GRin Duong teilt Bürgermeisterin Braun mit, dass im Herbst durch die NetzeBW der Glasfaserausbau für das Schulzentrum erfolgen soll.
GRin Weber wies darauf hin, dass die Beleuchtung im Schulhof teilweise sehr schlecht sei und dass vor allem die unteren Stufen am Eingang zur großen Aula besser beleuchtet werden sollten.
Ratsplitter aus dem Bau- und Verwaltungsausschuss und der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2021
Die Bau- und Verwaltungsausschusssitzung sowie die Gemeinderatssitzung fanden aufgrund der aktuellen Corona-Situation wieder im großen Saal der Melchior-Festhalle statt. Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte die Bürgerinnen und Bürger und die Presse. Zur aktuellen Lage der Corona-Situation berichtete sie, dass sich seit der Sommerpause hierzu wieder vieles geändert habe. Es gebe jetzt neue Inzidenzwerte und man befinde sich derzeit in der Basisstufe. Durch die Lockerungen könnten nun auch einige Hauptversammlungen von Vereinen wieder stattfinden. Weiter berichtete sie, dass im Sommer ein Impfbus vor der Melchiorhalle und bei der Firma Hirschmann bereitgestellt wurde. Für die Schulen, Kindergärten und die Verwaltung habe man eine große Menge CO² Messer im Rahmen des Förderprogramms bestellt. Außerdem berichtete sie, dass für Mitarbeiter in den Kindergärten und Schulen, welche nicht geimpft oder genesen sind, eine tägliche Testpflicht gelte. Bürgermeisterin Braun gab aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt, dass Sozialarbeiterin Frau Julia Oehler zum 01.10.2021 eigestellt und die Schulsozialarbeit mit Schwerpunkt Gymnasium unterstützen werde. Ein weiteres Thema war das Projekt „Türöffner“ welches bereits in einer früheren Gemeinderatssitzung vorgestellt wurde. Bürgermeisterin Braun kündigte an, dass man hierzu nun mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben werde, damit man die Gesichter dahinter kennenlerne. Am Wochenende war ein Marktstand dazu, wir berichten auch im Amtsblatt. Sie ermutigte die anwesenden Bürger, Augen und Ohren offen zu halten und weitere Personen auf das Projekt anzusprechen.
Fragestunde
Ein Bürger stellte die Frage, ob es zulässig sei, dass in der Kurve kurz vor der Abzweigung nach Altenriet auf der B297, von Tübingen kommend und somit im Außenbereich, ein großes Werbeplakat angebracht wurde. Katrin Harder, die Leiterin des Fachbereichs Bürgerservice & Innere Dienste, erklärte, dass sich das Plakat außerhalb des Ortes befinde und somit für diesen Bereich das Landratsamt zuständig sei.
Bausachen
Selina Heim, die Leiterin des Sachgebietes Bauverwaltung, stellte im Bau- und Verwaltungsausschuss sieben Bausachen vor. Bei der ersten Bausache stellten die Bauherren einen Antrag zum Bau einer ca. 22,3 m² großen und 1,2 m erhöhten Terrasse ohne Überdachung. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
Bei der zweiten Bausache stellte der Bauherr eine erneute Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses im Bereich „Unteres Hochsträß“. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich einstimmignicht sein gemeindliches Einvernehmen.
Bei der dritten Bausache beantragte die Bauherrin die Erweiterung eines Werkstatt- und Lagergebäudes im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
Bei der vierten Bausache beantragte der Bauherr eine Nutzungsänderung im UG und EG, die Errichtung einer Terrasse und die Erstellung von 4 Stellplätzen. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
Bei der fünften Bausache beantragte die Bauherrin eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 LBO. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen. Zusätzlich wird dem Landratsamt mitgeteilt, dass der schützenswerte Baubestand erhalten werden soll.
Bei der sechsten Bausache beantragten die Bauherren die Nutzungsänderung im Gebäude. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich mehrheitlichnicht sein gemeindliches Einvernehmen.
Bei der siebten Bausache beantragten die Bauherren die Errichtung eines Einfamilienhauses in Holzkonstruktion im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO). Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
Baustellenreport
Ortsbaumeister Christoph Schmid berichtete zur Sanierung der GWRS, dass die Arbeiten an den Außenanlagen abgeschlossen werden konnten, die Maler- sowie Trockenbauarbeiten werden derzeit ausgeführt. Zum Flachdach auf der Kita In der Au berichtete er, dass die Arbeiten mittlerweile ebenfalls abgeschlossen werden konnten. Bezüglich der Jahresbauarbeiten auf dem Gehweg im Rotenbach gab er bekannt, dass dieser erneuert und verbreitert wurde und die Schlaglöcher auf der gegenüberliegenden Seite beseitigt wurden. Auch in der Kirchbachgasse habe man den Pflasterbelag zum Teil neu verlegt. In der Zollernstraße wurde der Pflasterbelag ausgebaut und eine neue Trag- und Deckschicht angebracht. Auch in der Neckarstraße wurde der Straßenbelag erneuert. Frau Braun bedankte sich beim Bauamt für die vielen Maßnahmen, die in dieser Zeit angegangen wurden.
Kita-Gebührenanpassung Neckartenzlingen
Die kommunalen Landesverbände und Kirchen sprechen regelmäßig Empfehlungen zu den Elternbeiträgen aus. Die letzte Erhöhung der Elternbeiträge ist zum
01.09.2021 erfolgt. Zwischenzeitlich liegen nun bereits die nächsten Empfehlungen
für das Kindergartenjahr 2021/2022 vor.
In der Gemeinde Neckartenzlingen werden die Beiträge im Kindergartenbereich
(Ü3) - anders als die Beiträge für U3 - durch eine einkommensabhängige Sozialstaffelung erhoben. Daher sind die Beiträge nicht direkt miteinander vergleichbar.
Da eine regelmäßige Anpassung der Beiträge angestrebt wird, wird eine Erhöhung
um 2,9% zum 01.01.2022 gemäß der Empfehlung vorgeschlagen.
Des Weiteren wird ein Generalbeschluss über die Orientierung an den Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbänden zur Festsetzung und Erhö-
hung der Elternbeiträge für die kommenden Jahre bis zum Ende der Amtszeit des
derzeitigen Gremiums im Jahr 2024 empfohlen.
Im Bereich der Krippe (U3) können die Beträge direkt aus den Empfehlungen übernommen werden. Es erfolgt lediglich eine Umrechnung auf die unterschiedlichen
Zeitmodelle.Das bestehende Betreuungsangebot in den Kindertagesstätten ist ein wichtiger
Baustein der Familienfreundlichkeit in der Gemeinde Neckartenzlingen. Durch die
Anhebung der Beiträge ab 2022 wird den steigenden Kosten, in Anlehnung an die
Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und Kirchen, entsprochen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Änderung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten gemäß den Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände zum 01.01.2022 (evtl auch etwas später, dies wird geprüft) um 2,9% und gemäß kommenden Empfehlungen bis zum Ende seiner Amtszeit im Jahr 2024.
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung
In der Bedarfsplanung wird die Bestandssituation der Kindertagesbetreuung in den
verschiedenen Altersgruppen, sowie Zusatzangebote wie Sprachförderung und
Inklusion dargestellt. Auf Basis der vorliegenden Geburtenzahlen wird die Entwicklung der nächsten Jahre betrachtet und bei Bedarf Maßnahmen in die Wege geleitet. Die Auslastung der Einrichtungen bleibt auf hohem Niveau. Wie sich die tatsächlichen Anmeldungen entwickeln bleibt abzuwarten, da bei den Geburtenzahlen die Anmeldungen zum Waldkindergarten und die angesprochenen Unsicherheiten nicht bekannt sind.
Im Bereich der Krippe müssen die tatsächlichen Anmeldungen abgewartet werden,
da sich gezeigt hat, dass Eltern sich oft spontan für oder auch gegen einen
Krippenplatz entscheiden. Da der Gemeindeverwaltung bewusst ist, dass der
Platzbedarf für U3 und Ü3 Kinder steigen wird, werden jetzt schon Überlegungen
angestellt wie Gebäude, die bereits Kita sind, saniert werden können, bzw. wie
zusätzlich neue Kita-Plätze geschaffen werden können. Eine entsprechende
Machbarkeitsstudie Kindergarten wurde bereits im Jahr 2018 durch ein Architekturbüro erstellt und im Gemeinderat vorgestellt. Die Platzkapazität ist aus aktueller Sicht in diesem Kiga-Jahr ausreichend, allerdings bei einer Auslastung von 91 % bei den Ü3 Plätzen.
Die Kapazität an Ganztagesplätzen reicht nach momentanem Stand aus.
Elternwünsche können über die unterschiedlichen Betreuungsangebote in den
Einrichtungen bisher abgedeckt werden. Eine erneute Elternbefragung ist in Planung. Die Bedarfsplanung wurde am 07.07.21 im Kindergartenausschuss bereits vorgestellt.
Der Gemeinderat stimmte der Bedarfsplanung, wie von der Verwaltung vorgelegt, einstimmig zu.
Carsharing-Konzept in Neckartenzlingen mit der Firma deer
Abgeleitet aus der Zukunftswerkstatt und der daraus entstanden AK Mobilität war der Wunsch zusätzlich zum Bürgerbus auch ein Carsharing Angebot in Neckartenzlingen anzubieten. Nachdem man sich über verschiedene Anbieter erkundigt hat, hat sich der Arbeitskreis Mobilität am 26.07.2021 zu einem Gespräch mit einem Vertreter der Firma deer getroffen, um sich deren Konzept präsentieren zu lassen.
Die deer GmbH, eine Tochtergesellschaft der Energie Calw GmbH, kooperiert bereits mit 150 Kommunen in ganz Baden-Württemberg und betreibt rund 400 Fahrzeuge. Bereits 2.500 aktive Kunden nutzen das Angebot, für einen Stundentarif von 6,50 € (Tagestarif 39,90 €) inklusive Ladung an deer-Säulen die Fahrzeuge ohne Kilometerbegrenzung nutzen zu können. Ansonsten hat der Nutzer keine weiteren Kosten.
Die Autos können gegen ein entsprechendes Entgelt bei Bedarf auch an Ladesäulen eines anderen Anbieters tanken. Ein großer Pluspunkt ist, dass Einwegfahrten möglich sind und das Auto nicht wieder an den Ausgangspunkt zurückgebracht werden muss. Hierfür sorgt die Firma deer dann.
Die Firma stellt sowohl die E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur, als auch die Software in Form einer App und eine 24/7-Hotline für Nutzer ohne Smartphone bereit.
Die Registrierung erfolgt unter Vorlage des Führerscheins online oder vor Ort und
muss aus Sicherheitsgründen alle sechs Monate neu verifiziert werden.
Auf die Gemeinde kommt mit diesem Projekt lediglich eine einmalige Zahlung für
die Ladesäule und deren Installation sowie eine jährliche Wartungspauschale von
500 € zu. Die Gemeinde trägt kein Risiko. Ein Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur für die Ladesäule sowie den Netzanschluss und Tiefbau wurde bereits gestellt. Die Ladesäule soll auf einem der Parkplätze am Marktplatz stehen, hier ist eine Umspannstation nur unweit entfernt.
Die Firma bietet auch Einweisungs- und Informationsveranstaltungen in den Gemeinden für die Bürger an. Es wurde ein weiteres entsprechendes Angebot vom Anbieter Stadtmobil und eines von der EnBW eingeholt. Die Verwaltung empfiehlt dennoch die Firma deer für
das Carsharing zu engagieren, da deren Angebot das wirtschaftlichste ist. Der Arbeitskreis Mobilität hat einen durchweg positiven Eindruck von deer und deren Konzept, da abgesehen von den oben genannten Bedingungen keine Kosten auf die Nutzer und die Gemeinde zukommen. Den Berichten der Firma zufolge bringt dieses Konzept viele Haushalte dazu, zumindest das Zweitfahrzeug abzuschaffen. Dies könnte die Situation des Parkplatzmangels in der Gemeinde spürbar verbessert. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung der Firma deer aus Calw zur Etablierung ihres Carsharing-Konzepts mit einem Fahrzeug sowie einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten gem. dem Angebot in Höhe von 20.260,73€ brutto (abzüglich Förderung verbleiben ca. 4000 € bei der Gemeinde übrig).
Beauftragung der Architekturleistungen für den Neubau der Sporthalle in Neckartenzlingen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Architekturbüro D’Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten Part mdB aus Stuttgart mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 für den Neubau der 4- Feld Sporthalle in Neckartenzlingen gem. dem
Honorarangebot in Höhe von 24% der Nettobaukosten zuzüglich 5% Nebenkosten zu beauftragen.
Der AK Sportstätten hat bereits getagt und die Vereine werden nun bei den weiteren Planungen miteingebunden.
Beauftragung der Lieferung und Montage der Innenausstattung des „Achterbaus“ für die Sanierung der Auwiesenschule in Neckartenzlingen
Wie bereits in früheren Sitzungen dargestellt, soll die Auwiesenschule saniert und brandschutztechnisch auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Aufgrund des Baufortschrittes wurde nun in Zusammenarbeit mit der Schulleitung die Innenausstattung der 8 Klassenräume ausgeschrieben. Die Ausschreibung
beinhaltete für jedes Klassenzimmer eine Schrankwand mit offenen und geschlossenen Fächern und eine interaktive Tafel mit zwei seitlichen Schreibflächen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co.KG aus Tauberbischofsheim mit der Lieferung und Montage der Innenausstattung gem. dem Angebot in Höhe von 64.237,21 € brutto zu beauftragen.
Variantenwahl Photovoltaikanlage und Wärmeversorgung des Bauhofes in Neckartenzlingen
In der Sitzung vom 18.05.2021 wurde die Planung des neuen Bauhofes vorgestellt und die Planungsleistungen für Architektur, Elektro, HLS und Bauphysik vergeben. In der darauffolgenden Sitzung vom 22.06.2021 wurden die Planungsleitungen der Tragwerks- und der Außenanlagenplanung vergeben. In der Sitzung vom 20.07.2021 wurden die notwendigen Abbrucharbeiten des alten Bauhofes beschlossen. Bei der Klausurtagung vom 07.05.2021 wurde dem Gremium die Planung des Bauhofes vorgestellt. In der anschließenden Diskussion wurden verschiedene Anregungen und Varianten durchdiskutiert. Als Ergebnis dieser Diskussion wurde die Verwaltung damit beauftragt zu Prüfen ob und in welcher Höhe Mehrkosten für eine Luft- Wärmepumpe anstatt einer Gas- Heizung entstehen und in welcher Höhe Mehrkosten für eine Vollflächige Belegung mit Photovoltaik beider Gebäude entstehen. Diese Fragen wurden den entsprechenden Fachingenieurbüros weitergeleitet und es ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Die Mehrkosten für einen Wechsel von einer Gasheizung zu einer Luft- Wärmepumpe betragen insgesamt 29.750,00 € brutto. In diesen Kosten sind sämtliche Installationen und Geräte enthalten. Die Verwaltung ist hier der Ansicht, dass der Welches zu der vorgenannten Variante sinnvoll ist, da es sich hier im Sinne des Umweltschutzes rentiert zu
investieren und die Mehrkosten in Kauf zu nehmen.
Die Mehrkosten für die vollflächige Belegung der Fahrzeughalle mit Photovoltaikzellen beträgt 35.434,00 €. Der Break- Even- Point ist ca. nach 20,5 Jahren erreicht. Allerdings hat die Anlage ab diesem Datum nur noch eine Restleistung von ca. 82% .Nachträgliche Informationen haben ergeben, dass es auch zu keinen zusätzlichen Mehrkosten wegen der Statik kommt.
Da die Fläche des Betriebsgebäudes aufgrund der eingesetzten Lichtbänder zu klein ist und zusätzlich Verschattungen auftreten, ist hier eine Installation aufgrund der zu geringen ausbeute nicht wirtschaftlich. Jedoch kann die Fahrzeughalle mit einer vollflächigen PV-Anlage versehen werden
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Luft- Wärmepumpe und die Vollbelegung der Fahrzeughalle mit einer PV-Anlage und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Anlage mit Eigenmitteln finanziert werden soll oder die Dachfläche für einen Dritten zur Verfügung gestellt werden soll.
Mitteilungen und Sonstiges
Bürgermeisterin Braun gab bekannt, dass das Thema Klimaschutz in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.10.2021 behandelt werde. Hier gab es bereits Gespräche im Verband und es wird eine Verbandslösung angestrebt.
Ratsplitter aus dem Bau- und Verwaltungsausschuss und der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021
Die Bau- und Verwaltungsausschusssitzung sowie die Gemeinderatssitzung fanden aufgrund der aktuellen Corona-Situation wieder im großen Saal der Melchior-Festhalle statt. Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte die Bürgerinnen und Bürger und die Presse.Zur aktuellen Lage der Corona-Situation berichtete sie, dass seit dieser Woche am Mittwoch ein Testzelt des DRK auf dem Parkplatz der Melchior-Festhalle eröffnet wurde. Die Verwaltung konnte das Hauptamt des Kreisverbandes gewinnen, das Angebot zu erweitern. Bürgerinnen und Bürger können sich dort nun zusätzlich zu den bisherigen Zeiten von Montag bis Sonntag von 8-12 Uhr testen lassen. Eine Übersicht aller Test-Angebote im Verwaltungsverbandes wird im Amtsblatt und auf crossiety noch veröffentlicht. Zum Thema Impfen teilte sie mit, dass die 2. Impfung für die Ü80-jährigen in Aichtal am Wochenende gut gelaufen sei. Aufgrund des im Landkreis Esslingen gesunkenen Inzidenzwertes konnten nun die Kitas und Schulen mit Wechselunterricht seit Montag wieder geöffnet werden. Die Kita-Gebühren habe man für den Monat Mai ausgesetzt. Das Gesundheitsamt sei nun bereit Daten von der Luca-App zu Kontaktnachverfolgung zu empfangen, deshalb unterstützt die Gemeinde die Nutzung dieser App und wird öffentlich zur Nutzung aufrufen.
Bausachen Selina Heim, die Leiterin des Sachgebietes Bauverwaltung, stellte vor dem Bau- und Verwaltungsausschuss zwei Bausachen vor. Bei der ersten Bausache beantragte der Bauherr einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie die Errichtung einer Dachterrasse und eines Balkons. Bei der zweiten Bausache stellte der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung zur Verlängerung einer temporären Basisstation auf dem Hirschmann-Gelände für das Mobilfunknetz der Vodafone GmbH für 1 weiteres Jahr. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte beiden Bauanträgen in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
Baustellenreport Ortsbaumeister Christoph Schmid berichtete, dass die Sanierungsarbeiten an der Grund- und Werkrealschule weiter voranschreiten. Die Außenhofbedachung sei fertiggestellt und auch die Landschaftsbauarbeiten seien in ca. zwei Wochen abgeschlossen. Zu den Bauarbeiten am Kreisverkehr B297 – Robert-Bosch-Straße teilte Schmid mit, dass noch in dieser Woche die neue Umleitungsstrecke freigegeben werden könne und die Bauarbeiten voraussichtlich Ende Juni komplett abgeschlossen werden könnten.
Beauftragung der Planungsleistungen für den Neubau des Bauhofes
Wie in einigen vergangenen Sitzungen erörtert, ist der bestehende Bauhof aufgrund der baulichen Substanz (Stahlbetonwände eingedrückt, Wassereintritte, Statik einzelner Schuppenanlagen) und nicht zuletzt auch aufgrund von arbeitsschutzrechtlichen Gründen unzulässig.
Am 06.07.2019 fand eine Exkursion zu verschiedenen, schon bestehenden Bauhöfen durch den Gemeinderat statt. An dieser Exkursion wurden die Bauhöfe der Gemeinden Wannweil (RT), Kusterdingen (TÜ) und Lichtenstein (RT) besichtigt.
Die Erkenntnisse und Eindrücke wurden gesammelt und durch die Gemeinde ausgewertet.
Im Anschluss an die Exkursion wurden 3 Architekturbüros angefragt, um ein Honorarangebot abzugeben. Das Architekturbüro Hank und Hirth hat hier das wirtschaftlichste Angebot für einen Neubau eines Bauhofes erbracht. Im Anschluss wurde dieses Büro damit beauftragt, die gewonnenen Eindrücke mit den Gegebenheiten des existierenden Geländes in einem Vorentwurf umzusetzen (Leistungsphasen 1 und 2). Diese Entwurfsplanung wurde vom Architekturbüro Hank & Hirth in der Sitzung vom 21.01.2020 detailliert erläutert. Am 07.05.2021 wurde ein Teil der Klausurtagung dazu genutzt, gemeinsam mit dem Gemeinderat das Thema des Bauhofes nochmals aufzuarbeiten und Einsparpotential und eventuelle Optimierungen in Richtung Klimaschutz herauszuarbeiten.
Da der Verwaltung und dem Gemeinderat der Klimaschutz und die Förderung erneuerbarer Energien sehr wichtig ist, wurde die Verwaltung damit beauftragt, prüfen zu lassen wie viel es an Mehrkosten bedeutet, wenn das gesamte Dach mit Photovoltaik belegt werden würde. Außerdem soll eine Prüfung in Auftrag gegeben werden, ob es vorteilhafter ist überschüssige Energie zu speichern oder ins Netz einzuspeisen. Außerdem wurde der Auftrag zur Prüfung einer Luftwärmepumpe, anstatt des Gasanschlusses, in Auftrag gegeben.
Da der Betrieb des Bauhofes aus bautechnischen Gründen während der Abriss und Neubauarbeiten nicht an demselben Standort aufrechterhalten werden kann, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bauhof und der Verwaltung ein alternativer Standort gesucht.
Das Ergebnis des Suchlaufs war, dass das Ballenmagazin mit dem zugehörigen Vorplatz hier als Interimsstandort prädestiniert ist. Es soll ein Doppelcontainer angemietet werden, um ihn als Sozialraum zu nutzen. Nach verschiedenen eingeholten Angeboten fallen hierfür Kosten von ca. 12.000 Euro für die Dauer der gesamten Bauzeit an. Der Bürocontainer des Bauhofleiters sowie das Gefahrstofflager können vom bisherigen Standort an den Interimsstandort umgezogen werden. Die hierfür nötigen Anschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom) können im und am Ballenmagazin entnommen werden, sodass hierfür keine weiteren Kosten entstehen.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich das Architekturbüro Hank und Hirth mit den Leistungsphasen 3 bis 8 für den Neubau des Bauhofes in Neckartenzlingen gem. dem Honorarangebot in Höhe von 188.430,82 € brutto zu beauftragen.
2) Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich weiter das Ingenieurbüro für Elektrotechnik Raible und Partner mit den Leistungsphasen 3 und 4 für den Neubau des Bauhofes in Neckartenzlingen gem. dem Honorarangebot in Höhe von 6.083,72 € brutto zu beauftragen.
3) Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich das Ingenieurbüro für technische Gebäudesysteme Henne und Walter mit den Leistungsphasen 3 und 4 für den Neubau des Bauhofes in Neckartenzlingen gem. dem Honorarangebot in Höhe von 13.691,63 € brutto zu beauftragen.
4) Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich das Ingenieurbüro für Bauphysik planfaktor3 mit den Leistungsphasen 3 und 4 für den Neubau des Bauhofes in Neckartenzlingen gem.
dem Honorarangebot in Höhe von 1.904,00 € brutto zu beauftragen.
5) Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Verwaltung mit der Ausschreibung der Bauleistungen für den Neubau des Bauhofs als GU- Ausschreibung zu beauftragen.
6) Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Interimslösung für den Bauhof mehrheitlich zu.
7) Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Fachingenieure mit der Prüfung der evtl. Mehrkosten für die alternative Heizungsanlage mit einer Luftwärmepumpe sowie der Überprüfung eines vollflächigen Ausbaues der Photovoltaikanlage auf dem Dach des
Bauhofes zu beauftragen.
Neue Benutzungsordnung Komm.ONE
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die
Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmte der Anpassung der rechtlichen
Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen einstimmig zu.
Der Gemeinderat ermächtigte und beauftragte einstimmig die Bürgermeisterin, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziff. 1. zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.
Vorstellung der Untersuchung zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung der Stadt Aichtal und des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
Bereits im letzten Jahr verständigten sich die Kommunen im Gemeindeverwaltungsverband
Neckartenzlingen gemeinsam mit den Städten Aichtal, Filderstadt und LeinfeldenEchterdingen sowie der Landkreisverwaltung Esslingen darauf, ein Gutachten über eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes zwischen dem Neckartal und dem Filderbereich in Auftrag zu geben. Daher prüfte das beauftragte Büro ergebnisoffen, inwieweit die ÖPNV-Anbindung dieser Raumschaft verbessert werden kann. Dafür kommt sowohl eine direkte Anbindung an den Schienenverkehr (z. B. mittels der Verlängerung einer Stadtbahn- oder S-Bahn-Linie) als auch ein verbessertes Busangebot (z. B. mittels einer Expressbuslinie mit eigenem Fahrweg) in Frage. Darüber hinaus wird geprüft, ob eine Anbindung per Seilbahn oder Radschnellweg denkbar ist. Aufgrund der ebenfalls dargelegten quantifizierten Kostengrößen (Grobkostenschätzung) sind sicherlich einige dieser im Gutachten dargelegten Möglichkeiten kaum umsetzbar bzw. bedürfen einen sehr langen zeitlichen Vorlauf. Aus Sicht der Verwaltung wäre jedoch die aufgezeigte Verbesserung der Busspuren (u.a Schnellbusspuren, Signaltechnik) eine zeitnah umzusetzende realistische Option, die es gilt, im Zuge der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs weiter zu verfolgen. Der Gemeinderat nahm den Sachstand zustimmend zur Kenntnis.
Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Esslingen
Zum 1. Januar 2022 wird der Busverkehr im Raum Neckartenzlingen im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplans des Landkreises Esslingen neu geordnet.
Der Landkreis Esslingen ist Aufgabenträger für den Busverkehr im Landkreis. Gemäß § 11 des ÖPNV-Gesetzes Baden-Württemberg (ÖPNVG) hat der Landkreis für sein Gebiet zur Sicherung und zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Spätestens nach 5 Jahren ist dieser zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Der Nahverkehrsplan stellt die öffentlichen Verkehrsinteressen und Bedürfnisse dar und bildet den Rahmen für die künftige Entwicklung des ÖPNV im Landkreis.
Eine Stellungnahme muss bis zum 31. Mai 2021 erfolgen. Die Gemeinde Neckartenzlingen hat einen externen Berater Herr Graunke hinzugezogen, der das ÖPNV-Gebiet sehr gut kennt.
Es gab eine Bürgerbeteiligung und einen gemeinsamen Termin am 28. April 2021 mit dem Gemeinderat. Die gesammelten Anliegen aus der Bürgerschaft und den Räten wurden von Herrn Graunke zusammengefasst und dementsprechend eine Stellungnahme vorbereitet, welche Sie auf unserer Homepage abrufen können: www.neckartenzlingen.de unter Gemeinderat und Sitzung 18.05.2021.
Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Stellungnahme einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung entsprechend Stellung zu nehmen.
Vorbesprechung Themen der Verbandsversammlung
Themen waren u.a. die Verabschiedung des Haushaltsplans 2021, die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Altdorf, die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schlaitdorf, die Übertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf den Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ zum 01.07.2021 sowie die Neuordnung der Verträge und Entgelte mit Komm.One über einen öffentl.-rechtl. Vertrag. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bürgermeisterin zur Abstimmung in der Verbandsversammlung zu ermächtigen
Mitteilungen und Sonstiges
Gemeinderat Gerd Lohrmann berichtete, dass das Team des Bürgerbusses am 07. April mit dem Fahrangebot gestartet ist. Man spüre die Dankbarkeit der Kunden und hoffe, dass bald noch mehr Bürgerinnen und Bürger den Bürgerbus nutzen. Bürgermeisterin Braun sagte, sie sei auch erfreut darüber, dass so viele Fahrer für den Bürgerbus gewonnen werden konnten.
Ratsplitter aus dem Bau- und Verwaltungsausschuss und der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2021
Die Bau- und Verwaltungsausschusssitzung sowie die Gemeinderatssitzung fanden aufgrund der aktuellen Corona-Situation wieder im großen Saal der Melchior-Festhalle statt. Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte die Bürgerinnen und Bürger und die Presse.Zur aktuellen Lage der Corona-Situation berichtete sie, dass die Schulen und Kitas seit Montag wieder geschlossen seien. Auch in den Kitas wurde wieder eine Notbetreuung eingerichtet, in der sich nun 76 Kinder befinden. Weiter teilt sie mit, dass Schüler weiterhin 2 Tests pro Woche erhalten. Das Schulzentrum erhalte somit 3.580 Test pro Woche vom Land. Weitere 6000 Tests habe man als Kommune beschafft, da die Lieferung vom Land nicht rechtzeitig ankam. Auch in den Kitas habe man für die Kinder sogenannte Lollitests beschafft, welche sehr gut angenommen werden. Für die Bürger bestehe ab Mai die Möglichkeit sich jeweils dienstags und freitags in der Melchior-Festhalle testen zu lassen. Weitere Angebote sind in Arbeit, auch im Hinblick auf mögliche Öffnungsstrategien. Zum Impfzentrum in Aichtal teilt Bürgermeisterin Braun mit, dass dieses sehr gut angenommen und besucht werde.
Bausachen Selina Heim, die Leiterin des Sachgebietes Bauverwaltung, stellte vor dem Bau- und Verwaltungsausschuss fünf Bausachen vor. Bei der ersten Bausache stellte der Bauherr einen Antrag zur Errichtung einer Stützmauer außerhalb des Baufensters. Bei der zweiten Bausache beantragte der Bauherr den Umbau des Wohnhauses und die Errichtung zweier Dachgauben an einem bestehenden Wohnhaus. Bei der dritten Bausache beantragt der Bauherr die Genehmigung für den Einbau einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Dach des Service-Centers. Bei der vierten Bausache beantragt die Bauherrschaft mehrere Maßnahmen im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO. Bei der fünften Bausache beantragen die Bauherren die Nutzungsänderung in ihrem Wohn- und Geschäftshaus. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte allen fünf Bauanträgen in der eingereichten Form städtebaulich sein gemeindliches Einvernehmen.
Baustellenreport Ortsbaumeister Christoph Schmid berichtete, dass die Sanierungsarbeiten in der Grund- und Werkrealschule weiter vorangehen. Für das Schulzentrum habe man 12 Bänke vom Förderverein der Realschule, des Gymnasiums und es Mensavereins gespendet bekommen. Außerdem werden noch 2 weitere Tischgruppen folgen. Zu den Bauarbeiten am Kreisverkehr auf der B297 / Robert-Bosch-Straße gibt Schmid bekannt, dass diese schon weit fortgeschritten seien. Bezüglich der Parkplätze an der Alten Schule wurde bekanntgegeben, dass zu den bereits bestehenden Parkplätzen weitere 4 Parkplätze dazukommen werden. Weiter teilte Herr Schmid mit, dass die Bauarbeiten am Spielplatz in der Panoramastraße nun begonnen haben.
Vorstellung der Baumaßnahmen Ausbau K1236 Altenriet-Neckartenzlingen Der Leiter des Straßenbauamts des Landratsamts Esslingen Herr König sowie der Planungsleiter Herr Stefan stellten in der Sitzung die Baumaßnahmen zum Ausbau der K1236 Altenriet-Neckartenzlingen (B297) vor. Diese soll ausgebaut und einen breiteren Randstreifen erhalten. (Hier geht es zur pdf-Datei) (PDF-Datei)
Beauftragung der Installation SAA und BMA in der GWRS
Wie in den Sitzungen vom 21.07.2020, 22.09.2020 und 23.02.2021 angesprochen, wurde das Thema der Installation einer Brandmelde- (BMA)und Sprachalarmierungsanlage (SAA) in der Auwiesenschule diskutiert. In der Septembersitzung 2020 wurden dem Gremium insgesamt 3 mögliche Varianten zur Installation einer BMA und SAA vorgestellt. Nach eingehender Beratung wurde für die Variante 2 gestimmt.
Diese Variante beinhaltet:
- Installation einer SAA im gesamten Gebäude, Erweiterung der BMA im Bereich der Sanierung auf Flächendecken
o Aufbau einer Sprachalarmierungsanlage mit Evakuierung über Sprache mit der Möglichkeit von Durchsagen und Amokalarm
o bestehende Brandmelderingleitung mit einer flächendeckenden Überwachung im Bereich der Sanierung
o Vernetzung der SAA mit der Anlage in der Realschule und im Gymnasium mit der Möglichkeit auf Vollausbau der BMA
Bei mehreren Begehungen und Abstimmungen mit der Firma Renz aus Eningen u. A.
wurde die Anzahl der Lautsprecher und die evtl. Positionierung besprochen. Ebenso
wurde mit den Brandmeldern im Achterbau verfahren. Im weiteren Vorgehen wurde von der Fa. Renz eine Planung sowie eine Kostenschätzung über die geplante Maßnahme erarbeitet. Diese Kostenschätzung und Planung diente als Grundlage für die Ausschreibung. In der Februarsitzung 2021 wurde die Planung vorgestellt und die Verwaltung damit beauftragt die Maßnahme auszuschreiben. Wie in den letzten Sitzungsvorlagen beschrieben, stellt die Installation der BMA und
SAA eine überplanmäßige Ausgabe dar. Es könnte allerdings möglich sein, dass
durch die Einsparungen der letzten Vergaben noch ein gewisser Teil der Mittel aus
dem laufenden Projekt verwendet werden. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Firma Renz Sicherheitstechnik aus Eningen u.A. mit der Installation der Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlage in der Auwiesenschule Neckartenzlingen gem. dem Angebot in Höhe von 73.743,04 € brutto zu beauftragen.
Beauftragung Sanierung NSHV – Hoch- und Mittelspannungsanlage, Elektrotechnik sowie Softwareanpassung Notstrom
Der Bau des Energiegebäudes in der Kläranlage Neckartenzlingen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 20.11.2019 vorgestellt und mehrheitlich beschlossen. Der Bauantrag für diese Maßnahme wurde am 04.06.2019 im Bau- und Verwaltungsausschuss behandelt und von den Mitgliedern des Gremiums angenommen.
Somit wurde der Bauantrag beim Landratsamt Esslingen von der Verwaltung eingereicht.
Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) muss dringend erneuert und auf den
erforderlichen Stand der Technik gebracht werden. Derzeit sind die NSHV, die Mittelspannungsanlage sowie der Trafo und das Notstromaggregat für die Hochwasserpumpen im ehemaligen Betriebsgebäude der Kläranlage untergebracht. Dieser Bereich der Kläranlage ist nicht hochwassersicher bei einem HQextrem, 100 (HHW
289,00 m üNN). Es besteht daher die Gefahr, dass diese wichtigen Bauteile bei einem Hochwasser beschädigt werden und die Kläranlage bei einem Schaden über mehrere Monate nicht mehr betrieben werden kann. Zudem ist das Notstromaggregat wichtig, um nach einem Hochwasser Wasser aus dem Ort Neckartenzlingen abpumpen zu können.
Die neue NSHV sowie der Trafo und das Notstromaggregat für die Hochwasserpumpen werden in dem neuen Energiegebäude untergebracht. Die neue NSHV und die
Mittelspannungsanlage können so parallel zur bestehenden aufgebaut werden ohne
lange Stromausfälle. Zukünftig kann auch das zweite Notstromaggregat mit im neuen Energiegebäude untergebracht werden. Sämtliche Bauleistungen des Energiegebäudes wurden in der Sitzung vom 18.02.2020 vorgestellt und beauftragt. Der komplette Bau wurde im Dezember 2020 abgenommen.
Wenn die NSHV und Notstromaggregate in das neue Energiegebäude umgezogen
sind, sind umfassende Softwareanpassungen im Leitsystem der Kläranlage notwendig. Da die bestehenden Systeme auf der Kläranlage von der Firma gross ELAN programmiert wurden und eine Zweitsoftware zu Fehlern im System führen würde ist es unausweichlich diese Arbeiten freihändig vergeben werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Firma Cabletec GmbH aus Gäufelden mit der Installation der Hoch- und Mittelspannungsanlage in der Kläranlage Neckartenzlingen zu beauftragen. Der Gemeinderat beschloss weiter die Firma Speidel GmbH aus Göppingen mit den Elektrotechnikarbeiten an der Kläranlage in Neckartenzlingen, sowie die Firma gross ELAN GmbH aus Filderstadt mit der Softwareanpassung der Notstromsteuerung in Neckartenzlingen zu beauftragen.
Mitteilungen und Sonstiges
Bürgermeisterin Braun teilte mit, dass am 6. Mai um 18.00 Uhr eine Online-Bürgerinfo zum Lärmaktionsplan stattfinden werde. Bei Interesse können Sie eine Mail an rathaus@neckartenzlingen.de schreiben und erhalten anschließend eine E-Mail mit einem Einwahl-Link um an der Bürgerinfo teilzunehmen.
Ratsplitter aus dem Bau- und Verwaltungsausschuss und der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2021
Die Bau- und Verwaltungsausschusssitzung sowie die Gemeinderatssitzung fanden aufgrund der aktuellen Corona-Situation wieder im großen Saal der Melchior-Festhalle statt. Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte die Bürgerinnen und Bürger und die Presse.Zur aktuellen Lage der Corona-Situation berichtete sie über das interkommunale Impfzentrum in Aichtal und zeigte sich erfreut, dass Neckartenzlingen seinen Bürgerinnen und Bürger über 80 Jahren dieses Angebot anbieten kann. Sie informierte über die Teststrategie und die inzwischen beschafften und weiter bestellten Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler. BM Braun lobte das Engagement der DRK Bereitschaft und bekräftigte, dass ohne die DRK Bereitschaft diese Testangebote nicht möglich wären.
Bausachen Selina Heim, die Leiterin des Sachgebietes Bauverwaltung, stellte vor dem Bau- und Verwaltungsausschuss drei Bausachen vor. Bei der ersten Bausache stellte der Bauherr einen Antrag zur Errichtung einer Stützmauer. Da hier noch weitere rechtliche Vorgaben geprüft werden müssen, wurde dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen und auf die nächste Sitzung vertagt.
Bei der 2. Bausache beantragte der Bauherr den Umbau eines Einfamilienhauses. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilt dem Antrag einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
Bei der 3. Bausache beantragten die Bauherren die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im vereinfachten Verfahren gemäß § 52 LBO. Das Wohnhaus soll 3 Wohnungen
beinhalten. Auch diesem Bauantrag erteilte der Bau- und Verwaltungsausschuss in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
Baustellenreport Ortsbaumeister Christoph Schmid berichtete über den Stand der Sanierung der Grund- und Werkrealschule, die Verlegung der Leerrohrtrasse in der Kläranlage und den am Montag begonnen Baubeginn am Kreisverkehr B297 / Robert-Bosch-Straße. Bei der Information über die Schlussrechnungen von diversen Baustellen konnte er berichten, dass es hier erfreulicherweise zu vielen Einsparungen kam.
Sanierung der Heizungsanlage in der Kläranlage
Die Heizungsanlage in der Kläranlage Neckartenzlingen ist für die Erwärmung des
Sozial- und Leitgebäudes sowie die Temperierung des Faulturms zuständig. Die bestehende Heizungsanlage wird mittels Öl und Klärgas betrieben. Da die Heizung jedoch einen hohen Ladedruck beim Klärgasbetrieb benötigt, wird das Gas im Vorhinein mittels eines Druckerhöhungsaggregats in die Zuleitung zur Heizung gepresst. Da die vorhandene Heizung mittlerweile schon 27 Jahre alt ist, verliert diese
zunehmend an Leistung, sodass vor allem in den Wintermonaten der Wärmebedarf
nicht mehr gedeckt werden kann. Zudem ist die vorhandene Hydraulik der Heizungsanlage durch zahlreiche Umbauten nicht mehr auf dem neusten Stand. Bei Vorgesprächen mit dem Ingenieurbüro wurde der Bestand aufgenommen und es
wurden verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Als finale Lösung wurde eine Heizungsanlage vorgeschlagen, welche mit nur einem Medium betrieben wird. Da die
Kläranlage mehr Klärgas produziert als das BHKW verbraucht, kann dieses auch für
die neue Heizungsanlage genutzt werden. Sollte das Klärgas nicht ausreichen, wird
vorgeschlagen die Heizung mittels Flüssiggas zu betrieben. Der Vorteil der neuen
Anlage ist es, dass hier keine Druckerhöhung mehr benötigt wird.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Firma Conplaning GmbH aus Ulm mit den Planungsleistungen für die Sanierung der Heizungsanlage in der Kläranlage in Neckartenzlingen zu beauftragen.
Vorstellung der Planungen des Spielplatzes in der Panoramastraße und Beschluss zum Kauf der vorgestellten Spielgeräte
Das Baugesuch für den neuen Spielplatz wurde in der September-Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses (Vorlage Nr. 60/20) vorgestellt und positiv entschieden. Daraufhin wurde das Baugesuch beim Landratsamt Esslingen eingereicht. Mittlerweile wurde das Baugesuch auch von der Baurechtsbehörde in Esslingen genehmigt.
In der Zwischenzeit wurde eine Bürgerbeteiligung zur Gestaltung des Spielplatzes ins
Leben gerufen. Hier hatten die Bürger die Möglichkeit ihre Wünsche für die Neugestaltung des Spielplatzes in der Panoramastraße zu äußern. In der Verwaltung wurden die Vorschläge gesammelt und ausgewertet. Bei der Gestaltung des Spielplatzes wurden die Vorschläge, welche am häufigsten genannt wurden, in das Konzept mitaufgenommen.
Das Konzept des neuen Spielplatzes sieht vor, einen Teil der alten Spielgeräte an den
neuen Standort zu versetzen und ein zusätzliches Angebot für U3- und Ü3-Kinder zu
schaffen. So sollen am neuen Standort später folgende Spielgeräte aufgebaut werden:
Kleinkinderschaukel, U3-Spielgerät mit Rutsche und Tunnel, Bodentrampolin, Schaukelkombination (Nest- und Sitzschaukel), Ü3-Spielgerät mit Rutschen, Wippe, Wipptier, Sandelbereich, Sitzhölzer (können auch zum Balancieren genutzt werden),
Tisch- Bankkombinationen und Sitzbänke. Der komplette Spielplatzbereich soll mit einem Zaun gesichert werden. Der Aufbau der Spielgeräte soll durch den örtlichen Bauhof geschehen. Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung des Spielplatzes einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung mit der Bestellung und Montage der geplanten Spielgeräte. Die letztendliche Art und Anzahl der Spielgeräte soll mit dem Förderverein für Kinder und Jugendliche abgestimmt werden.
Lärmaktionsplan – Vorstellung des Entwurfs
Die Gemeinde Neckartenzlingen erstellt auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a - 47f des Gesetzes zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen
und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange. Im Interesse einer umfassenden Analyse des Straßenverkehrslärms wurden folgende Straßen mit in die Lärmkartierung miteinbezogen:
B 297 (Stuttgarter Straße, Tübinger Straße), B 312 und L 1208b (Marktplatz, Hauptstraße,
Kelterplatz, Metzinger Straße).
Ergebnisse der Lärmkartierung
Die Ergebnisse der Lärmkartierung wurden in Form von Rasterlärmkarten, Gebäudelärmkarten, Immissionsorttabellen sowie einer Betroffenheitsstatistik aufbereitet.
Maßnahme M1: Tempo 30 ganztags L 1208b
Tempo 30 ganztags im Bereich zwischen dem Knotenpunkt B 297/L 1208b bis Höhe Gebäude „Metzinger Straße 25“.
Maßnahmenbereich M1: L 1208b
Darüber hinaus regt der Lärmaktionsplan der Gemeinde Neckartenzlingen an, die
Erweiterung der Maßnahme Tempo 30 ganztags bis Höhe Gebäude „Im Veitengarten 11“ aus Gründen der Verkehrssicherheit von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde prüfen zu
lassen.
Maßnahme M2: Tempo 30 nachts B 297
Tempo 30 nachts im Bereich zwischen dem Kreisverkehrsplatz „Im Wasen“ bis Höhe des
schützenswerten Gebäudes „Ostpreussenstraße 7“.
Maßnahmenbereich M2: B 297
Aus einer Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 50 auf Tempo 30 resultiert eine
rechnerische Pegelminderung zwischen 2 und 3 dB(A). Zur Veranschaulichung der
Größenordnung dieses Effekts kann die Tatsache herangezogen werden, dass eine
Verringerung um 3 dB(A) in der Wahrnehmung des menschlichen Ohres einer Halbierung
der lärmverursachenden Verkehrsmenge entspricht.
Insbesondere nachts, wenn die Lärmbelastung vorrangig aus einzelnen Vorbeifahrten
resultiert, kommt darüber hinaus auch den bei Tempo 30 um ca. 5 bis 6 dB(A) niedrigeren
Einzelereignispegeln besondere Bedeutung zu, um Aufwachreaktionen und Schlafstörungen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Erweiterung der vorhandenen aktiven Lärmschutzeinrichtungen entlang der B 312
Zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenlärm regt der Lärmaktionsplan der Gemeinde
Neckartenzlingen an, die Erhöhung bzw. Erweiterung der vorhandenen aktiven
Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutzwälle- und wände) entlang der B 312 vom zuständigen Straßenbaulastträger prüfen zu lassen.
Einführung Tempo 30 aus Verkehrssicherheitsgründen
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung können ausschließlich Maßnahmen aus Lärmschutzgründen festgelegt werden. Dennoch regt der Lärmaktionsplan der Gemeinde
Neckartenzlingen darüber hinaus an, angesichts der im Umfeld der Altdorfer Straße
(Kreisstraße K 1234) und Steinachstraße (Kreisstraße K 1235) vorzufindenden Nutzungen
(Grundschule und Kindergarten Schlesierstraße) und dem damit verbundenen hohen
Querungsbedarf, für diese Streckenabschnitte analog zum Abschnitt entlang der Metzinger
Straße (L 1208b) eine Prüfung bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden durchzuführen, ob nach § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO eine Einführung von Tempo 30 aus
Verkehrssicherheitsgründen erfolgen kann.
Der Lärmaktionsplan wird nach Diskussion in den gemeinderätlichen Gremien als „Entwurf“
gefertigt. Auf dieser Basis werden die maßgebenden Träger der öffentlichen Belange (TÖB)
sowie die Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Außerdem wird es zusätzlich eine Bürgerinformation online geben, wir informieren Sie.
Anschließend muss der endgültige Lärmaktionsplan von der Gemeinde beschlossen werden Der Entwurf des Lärmaktionsplanes mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wurden vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Weiter beschloss der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung damit zu beauftragen, den Entwurf des Lärmaktionsplanes mit seinen Unterlagen wie beschrieben öffentlich auszulegen.
Haushaltsverabschiedung
Der Gemeinderat stimmte der Verabschiedung des Haushalts 2020 und des Wasserhaushalts 2020 einstimmig zu. Die Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen und Gruppierungen finden Sie auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter www.neckartenzlingen.de
Beauftragung Dachsanierung der Kita in der Au
In der Kindertagesstätte „In der Au“ befindet sich seit einigen Jahren eine
Undichtigkeit über dem Turn-/Sozialbereich. Diese Undichtigkeit kommt aufgrund
der Durchdringung der Betondecke im Bereich der Lichtkuppel zum Vorschein. Dies
hat zur Folge, dass die verwendeten Gipskartonbekleidungen sukzessive
durchfeuchten und zerstört werden. Bei mehreren Versuchen diesen Bereich ohne
einen größeren Aufwand wieder abzudichten, stellte sich nicht der nötige Erfolg ein.
Bei einer weiteren Begehung durch die Verwaltung und einem Flachdachhersteller
wurde festgestellt, dass mittlerweile das gesamte Flachdach unter Wasser steht. Da
dieses Flachdach begrünt ist, ist eine Suche nach einer Leckagestelle unmöglich.
Aus diesem Grund wurde durch die Dachbaufirma ein Konzept entwickelt die
Leckagestelle zu orten. Dieses Konzept sieht vor, das Flachdach Stück für Stück von
der südöstlichen Seite aus abzuräumen und auf Undichtigkeiten zu überprüfen.
Sollte dies keinen Erfolg zeigen, muss die gesamte Fläche zurückgebaut und wieder
neu abgedichtet werden.
Für diese Arbeiten wurden mehrere Firmen angefragt. Jedoch konnte nur von einer
Firma bestätigt werden, die Arbeiten noch im April bzw. Mai durchzuführen.
Da diese Arbeiten bei der Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt waren, werden
im Gegenzug andere Unterhaltungsmaßnahmen in der Gemeinde um diesen Betrag
reduziert.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Firma Renz Holzbau und Bedachungen aus
Pfullingen mit der Sanierung der Teilfläche des Flachdaches an der KiTa „In der Au“
in Neckartenzlingen zu beauftragen.
Mitteilungen und Sonstiges
Bürgermeisterin Braun informierte, dass heute der Nahverkehrsplan übersendet wurde und hier nun die weiteren Schritte (Hinzuziehung eines Beraters und Abfrage der Bürgerinnen und Bürger) eingeleitet werden können.
Ratsplitter aus dem Bau- und Verwaltungsausschuss und der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2020
Die Bau- und Verwaltungsausschusssitzung sowie die Gemeinderatssitzung fanden aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie im großen Saal der Melchior-Festhalle statt. Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte die zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauer und die Presse.
Sie gab bekannt, dass aufgrund der Lage der Corona-Pandemie die Bau-und Verwaltungsausschusssitzung sowie die Gemeinderatssitzung am 28.04.2020 nicht stattfinden konnte.
Über die dringend erforderlichen Vergaben wurde im elektronischen Verfahren nach § 37 Abs. 1 GemO und § 29 der Geschäftsordnung des Gemeinderates entschieden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe zur Fahrzeugbeschaffung eines LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Neckartenzlingen sowie die Beauftragung der Bauleistungen der Gewerke Wärmedämmverbundsystem und Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Auwiesenschule in Neckartenzlingen.
Zur aktuellen Lage der Corona-Pandemie gab Bürgermeisterin Braun bekannt, dass es aktuell in Neckartenzlingen 1 Neuinfektion, sowie 3 Kontaktpersonen gäbe, die sich momentan in Quarantäne befinden. Zur Finanzsituation teilte sie mit, dass die Entwicklung der Gewerbesteuer noch nicht absehbar sei, laufende Projekte und Baustellen aber gesichert seien.
Weiter berichtete Bürgermeisterin Braun, dass man einen guten Austausch mit den Schulleitungen habe und erste Rückmeldungen über die Schulöffnung zeigten, dass der Start gut verlaufen sei.
Auch die Zusammenarbeit mit den Leitungen der Kitas lobte die Bürgermeisterin. Nachdem zuerst eine Notbetreuung in der Kita Unter der Linde und der Kita Farbenspiel eingerichtet wurde, wurden nun vergangene Woche weitere Kitas geöffnet, um nun auf eine Betreuung bis auf 50 % aufzustocken. Hierzu würden die Eltern in Kürze ein Schreiben von ihr erhalten.
Der Schichtbetrieb in den Rathäusern sei zum 18.05.2020 weitestgehend aufgehoben worden. Dennoch blieben die Rathäuser für den Publikumsverkehr noch geschlossen. Alle Mitarbeiter seien aber per E-Mail und Telefon erreichbar und stehen für Besuche nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Trauungen dürften ab dem 25.05.2020 mit maximal 8 Personen wieder stattfinden. Auch im Bereich Gewerbe sind weitere Öffnungen geplant. Hier warte man noch auf weitere Infos des Gemeindetags.
Auch der Gemeindevollzugsdienst sei viel unterwegs um u.a. für die Einhaltung der Abstandsregeln zu sorgen, was gut funktioniere.
Eine große Hilfe sei in dieser Zeit die Bürger-App „Crossiety“. Bereits 20 % der Neckartenzlinger Bürger haben sich angemeldet, die man so mittels eines Posts erreichen könne. Dies sei ein toller Erfolg.
Bausachen Die Leiterin des Sachgebietes Bauverwaltung Dina Al Charif, stellte vor dem Bau- und Verwaltungsausschuss 6 Baugesuche vor. Beim 1. Baugesuch stellte der Bauherr im Rahmen des Nachtragsbaugesuchs einen Antrag auf Erweiterung eines Bürogebäudes um eine Wohneinheit im zweiten Obergeschoss mit Aufzug sowie Änderung der Erdgeschossfußbodenhöhe des Bürogebäudes und der Lagerhalle.
Beim 2. Baugesuch stellte die Bauherrschaft den Antrag zum Aufstellen eines Schutz- und Aufenthaltswagens für den Waldkindergarten „Waldstrolche Neckartenzlingen e.V.“ Der Bau-und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich mehrheitlich sein gemeindliches Einvernehmen.
Beim 3. Baugesuch stellte der Bauherr einen Antrag zum Bau eines Balkons im Dachgeschoss eines bestehenden Wohnhauses.
Beim 4. Baugesuch stellte die Bauherrschaft den Antrag auf Änderung eines Einfamilienhauses in zwei Wohneinheiten.
Beim 5. Baugesuch stellte der Bauherr erneut einen Antrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte mit zwei Wohneinheiten sowie den Antrag auf Abbruch von zwei Garagen.
Beim 6. Baugesuch handelt es sich um einen Antrag auf Errichtung eines Anbaus an eine Doppelhaushälfte im Erdgeschoss.
Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte den Bauanträgen 1 und 3 -6 in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
Sanierung der Eingangstüren des Gymnasiums und der Realschule Da die Eingangstüren im Schulzentrum im Laufe des Betriebs immer wieder nur notdürftig repariert wurden, haben sich diese im Laufe der Zeit so stark verzogen, dass diese luft- und wasserdurchlässig wurden. Da zu der Zeit des Einbaus der Türen andere Brandschutzvorschriften galten, müssen nun beim Austausch der Türen die neuen Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verwaltung mit der Planung und Ausschreibung der Eingangstüren zu beauftragen.
Baustellenreport Ortsbaumeister Christoph Schmid berichtete, dass die Sanierungsarbeiten in der Gerokstraße wiederaufgenommen werden konnten. Die Sanierung der Hölderlinstraße gehe ebenfalls voran und soll in ca. 1 Monat abgeschlossen sein. Mit der Sanierung der B297 liege man sehr gut im Zeitplan, die Fertigstellung der Baumaßnahmen ist für Oktober 2020 geplant. Zum Neubau des Energiegebäudes der Kläranlage teilte er mit, dass die Rohbauarbeiten beendet seien und ein energetischer Austausch noch dieses Jahr umgesetzt werden könne. Mit der Dachsanierung des Maschinengebäudes der Kläranlage sei diese Woche begonnen worden. Zur Sanierung der GWRS berichtete er, dass der Boden verlegt und in einem nächsten Schritt die Fassadendämmung, die Sanitär- und Elektroarbeiten erfolgen würden.
Antrag des TSV Neckartenzlingen auf Bezuschussung von Hallenkapazitäten für die Abteilung Handball Der TSV Neckartenzlingen hat für die Handballabteilung im April 2020, wie auch schon in den Jahren 2016 – 2019 einen Antrag auf Übernahme der Kosten für Hallenzeiten außerhalb der Rundsporthalle durch die Gemeinde Neckartenzlingen gestellt. Die Handballabteilung ist aufgrund der nicht ausreichenden Hallenkapazitäten u.a. auf die Gemeinde Walddorfhäslach zugegangen, die wie in den Vorjahren Hallenkapazitäten bis zu den Sommerferien in Aussicht stellen kann. Leider gibt es für das Winterhalbjahr aber auch dort keine festen Kapazitäten. Die Handballabteilung würde wieder einen Teil der aktiven Mannschaften „auslagern“ um dadurch den Jugendmannschaften die notwendigen Hallenkapazitäten in Neckartenzlingen zur Verfügung zu stellen. Der Kostenaufwand beläuft sich dabei auf max. 400 Euro. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag des TSV Neckartenzlingen für die Abteilung Handball vom 18.04.2020 mehrheitlich zu und beschloss die Bezuschussung von Hallenkapazitäten bis maximal 400 € / Jahr jedoch zunächst nur für die nächsten zwei Jahre. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Inanspruchnahme. Die Bezuschussung erfolgt stets widerruflich unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Information zur Prüfung und Stellungnahme GPA Entsprechend der Vorgaben des § 114 Abs.4 Satz 2 GemO und den Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt von Baden-Württemberg (GPA) wurden zur Kenntnisnahme des Gemeinderats der Auszug „Wesentliche Ergebnisse der Prüfung“ aus dem zuvor genannten Prüfungsbericht bekannt gegeben. Die GPA bescheinigte der Verwaltung, dass die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde im Prüfungszeitraum 2013 bis 2016 geordnet und die dauernde Leistungsfähigkeit sowie die stetige Aufgabenerfüllung als gesichert anzusehen waren. Der Gemeinderat nahm von dem Ergebnis der Prüfung Kenntnis.
Vorstellung der Wasserversorgung für den Aileswasensee Der Aileswasensee in Neckartailfingen ist ein künstlich angelegter Baggersee mit einer maximalen Tiefe von ca. 3-4 m. Da der See keinen natürlichen Zu- und Abfluss besitzt, senkt sich der Wasserspiegel in den Sommermonaten dramatisch ab und damit verbunden wird zu wenig Sauerstoff in den See eingetragen. Als Folge hiervon droht der See zu „kippen“ und damit wäre ein hohes Fischsterben verbunden. In unmittelbarer Nähe zu diesem See befindet sich eine alte Quellfassung, welche früher zur Grund- und Notwasserversorgung diente. Am 8.11.2011 wurde vomGemeinderat beschlossen die Eigenwasserversorgung aufgrund von zu hohen Investitionen aufzugeben und die Gemeinde an die Filderwasserversorgung anzuschließen. Die Quellfassung wird heute nur noch als Not- und Reservebrunnen betrieben. Um die Not- und Reserveversorgung gewährleisten zu können muss der Brunnen alle 4 Wochen gespült werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Neckartailfingen mit unserer Gemeinde Kontakt aufgenommen und angefragt, ob es möglich wäre, in den
Sommermonaten Wasser aus dem Brunnen zu entnehmen und in den See zu leiten. Im weiteren Vorgehen fanden mehrere Vorort Termine und Besprechungen statt, in denen die verschiedene Varianten diskutiert und gegeneinander abgewogen wurden. Als finale Variante wurde die Spülbohrung unter der Bundesstraße B312 hindurch
ausgewählt. Diese Variante sieht eine offene Bauweise zum Wall der Bundesstraße und eine Spühlbohrung bis kurz vor den See vor.
Die neue Wasserleitung soll an unserem Brunnen angeschlossen werden und ausschließlich von außen bedienbar sein. Die Abrechnung des entnommenen Wassers und der Pumpenleistung wird über eine Wasseruhr sowie einen Stromzähler abgerechnet.
Die andere Seite der neuen Wasserleitung soll unmittelbar am Ufer des Sees münden. Die endgültige Einleitung des Wassers erfolgt mittels eines Prallbleches. Somit kann ein maximaler Eintrag an Sauerstoff in den See gewährleistet werden.
Die Entnahmemenge und Dauer ist noch durch das Landratsamt zu bestimmen.
Der Gemeinderat nahm die von der Gemeinde Neckartailfingen vorgelegten Planungen zur Kenntnis und stimmt der kontrollierten Entnahme von Grundwasser aus der Quellfassung „Heiliger Brunnen“ einstimmig zu.
Ratsplitter über die Beschlüsse aus dem Bau- und Verwaltungsausschuss und des Gemeinderats vom 28.04.2020
Aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie fand die Sitzung des Bau- und Verwaltungsausschusses sowie die Gemeinderatssitzung am 28.04.2020 nicht statt. Über die dringend erforderlichen Vergaben wurde im schriftlichen bzw. elektronischen Verfahren nach § 37 Abs. 1 GemO und § 29 der Geschäftsordnung des Gemeinderates entschieden.
Vergabebeschluss zur Fahrzeugbeschaffung eines LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Neckartenzlingen
In der Gemeinderatsitzung am 21.01.2020 wurde die Ausschreibung für die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20, als Ersatz für das TLF 16/25 (Baujahr und Indienststellung 1990) einstimmig beschlossen.
Entsprechend dem damaligen Zeitplan erfolgte die öffentliche EU-weite Ausschreibung online in 4 Losen am 23. Januar 2020. Die Submission wurde auf den 09.03.2020 terminiert.
Es gingen innerhalb der Frist für
Los 1 (Fahrgestell) 1 Angebot,
Los 2 (Aufbau) 3 Angebote,
Los 3 (Beladung) 1 Angebot und für
Los 4 (Funktechnik) 1 Angebot ein.
Die Auswertung der Angebote ist entsprechend dem zuvor festgelegten Leistungskatalog und den entsprechenden Zuschlagskriterien erfolgt. Die Prüfung der Kombinationsmöglichkeiten hat die vorgeschlagene Losvergabe als günstigste Lösung ergeben. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an der Ersatzbeschaffung mit einem Festbetrag in Höhe von 92.000 €. Der Zuschuss wird aber erst mit Abschluss der Beschaffung ausbezahlt und kann daher als Einnahme erst im Jahr 2021 veranschlagt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass
- für die Freiwillige Feuerwehr Neckartenzlingen ein LF 20 beschafft wird.
2. der Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells (Los 1) an die Firma MAN Truck- & Bus GmbH, Kirchentellinsfurt aufgrund ihres Angebots vom 17.02.2020 zum Preis von 104.566,49 € (brutto) vergeben wird.
3. der Auftrag zur Lieferung des Aufbaus und der Löschtechnik (Los 2) an die Fa. Magirus GmbH, Ulm aufgrund ihres Angebots vom 27.02.2020 zum Preis von 208.845,00 € (brutto) vergeben wird.
4. der Auftrag zur Lieferung der Beladung (Los 3) an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, Fellbach aufgrund ihres Angebots vom 02.03.2020 zum Preis von 113.354,40 € (brutto) vergeben wird.
5. der Auftrag zur Lieferung der Funktechnik (Los 4) an die Firma Wilhelm Barth GmbH & Co. KG, Fellbach aufgrund ihres Angebots vom 02.03.2020 zum Preis von 5.944,05 € (brutto) vergeben wird
6. für Unvorhergesehenes und für die Kennzeichnung des Fahrzeugs 2.000 € eingeplant werden.
7. die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 auf 35.000 € festgesetzt wird.
Beauftragung der Bauleistungen der Gewerke Wärmedämmverbundsystem und Gerüstbauarbeiten für die Sanierung der Auwiesenschule in Neckartenzlingen
Wie bereits in früheren Sitzungen dargestellt soll die Auwiesenschule saniert und brandschutztechnisch auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
In der Sitzung vom 21.01.2020 und 17.03.2020 wurden schon die Gewerke Rohbau, Zimmerer-, Heizungsbau-, Blitzschutz-, Elektro-, Lüftungsbau-, Sanitär- und Schlosserarbeiten vergeben.
Bezüglich der zeitlichen Abfolge wurden nun die Gewerke WDVS (Wärmedämmverbundsystem)- und Gerüstbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Firma G. Mack aus Pliezhausen mit der Ausführung der Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten gem. dem Angebot in Höhe von 162.630,20 Euro brutto zu beauftragen.
Weiter beschloss der Gemeinderat einstimmig die Firma MPG Gerüstbau aus Altenriet mit der Ausführung der Gerüstbauarbeiten gem. dem Angebot in Höhe von 43.461,18 Euro brutto zu beauftragen.
Alle Beschlüsse werden ergänzend in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.05.2020 von der Vorsitzenden öffentlich bekanntgegeben.
Ratsplitter aus dem Bau- und Verwaltungsausschuss und der Gemeinderatssitzung vom 17.03.2020
Die Bau- und Verwaltungsausschusssitzung sowie die Gemeinderatssitzung fanden aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie anstelle im Sitzungssaal des Rathauses, im großen Saal der Melchior-Festhalle statt. Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte die Zuschauerinnen und Zuschauer. Sie gab bekannt, dass aufgrund der aktuellen Kriesensituation die Einführung der App Crossiety vorgezogen werde, um gerade in diesen Zeiten vor allem die Nachbarschaftshilfe zu stärken. Nächste Woche werde zudem ein Bürgerschreiben an alle Neckartenzlinger Haushalte verteilt.
Bausachen Die Leiterin des Sachgebietes Bauverwaltung Dina Al Charif, stellte vor dem Bau- und Verwaltungsausschuss 4 Baugesuche vor. Beim 1. Baugesuch beantragte die Bauherrin den Austausch bzw. die Errichtung von Preisanzeigern und Werbeanlagen an einer bestehenden und genehmigten Tankstelle.
Beim 2. Baugesuch handelt es sich um einen Antrag zum Abbruch eines Wohnhauses mit Scheune und Schuppen sowie einen Neubau eines Mehrfamilienhauses mit einer Doppelgarage und 8 Stellplätzen.
Beim 3. Baugesuch stellte der Bauherr einen Antrag zum Anbau eines Wintergartens als unbeheizten Kaltwintergarten.
Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte den 3 Bauanträgen in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
Beim 4. Baugesuch stellte der Bauherr aufgrund der Aufforderung des Landratsamtes einen Antrag zur Nachgenehmigung einer Garage für Kleingeräte. Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte dem Bauantrag in der eingereichten Form städtebaulich mehrheitlich sein gemeindliches Einvernehmen.
Vergabe Umleitungsbeschilderung B297 Wie bereits in der Sitzung vom 17.09.2019 dargestellt wurde, soll die B297 (Tübinger Straße) zwischen der Neckarbrücke und dem Kreisverkehr „Im Wasen“ saniert werden. Es ist geplant, dass während der Bauzeit nur die Fahrbahn in Richtung Tübingen durchgängig befahrbar sein soll. Der Verkehr in Richtung Nürtingen werde über die K1236 (Altdorf und K1235 (Höllbachtal) umgeleitet. Eine Durchfahrt bis zum Kreisverkehr „Im Wasen“ sowie in das angrenzende Industriegebiet ist jederzeit gewährleistet. Der überörtliche Verkehr wird auf der B312 in Richtung Tübingen umgeleitet. In der Gegenrichtung wird ebenso verfahren. Die Verkehrssicherung wurde zwischen 7 Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben. Der Bau- und Verwaltungsausschuss beschloss einstimmig die Firma Högg Verkehrssicherung GmbH aus Nehren mit der Ausführung der Verkehrssicherung für die Sanierung der B297 (Tübinger Straße) gem. dem Angebot in Höhe von 25.686,75 Euro brutto zu beauftragen.
Vergabe Bauleistungen 2. Eigenkontrollverordnung Abschnitt IV Bereits in der Gemeinderatssitzung am 06.09.2017 wurde beschlossen, die 2. EKVO (Eigenkontrollverordnung) durchzuführen. Für die Umsetzung der 2. Eigenkontrollverordnung ist im Jahr 2020 die Kamerabefahrung eines weiteren Abschnitts (Abschnitt 4a) der Abwasserleitungen der Gemeinde Neckartenzlingen vorgesehen. Dieser Abschnitt beinhaltet den Bereich zwischen Kelterplatz und Neckarbrücke. Es werden in diesem Bereich ca. 3.800 m Kanal, davon 290 m Bachdohlen und ca. 125 Schächte befahren und inspiziert. Der Bau- und Verwaltungsausschuss beschloss einstimmig die Firma RS Kanal- und Umweltservice aus Balingen mit der Ausführung der Arbeiten gem. dem Angebot in Höhe von 25.046,53 Euro brutto zu beauftragen.
Vergabe Bauleistungen Energiegebäude Kläranlage Der Bau des Energiegebäudes in der Kläranlage Neckartenzlingen wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.11.2018 vorgestellt und mehrheitlich beschlossen. Der Bauantrag für diese Maßnahme wurde am 04.06.2019 behandelt und vom Gremium angenommen. In der letzten Gemeinderatssitzung am 18.02.2020 wurden die Gewerke Rohbau, Zimmererarbeiten, Schlosserarbeiten, Gipserarbeiten und Gerüstbauarbeiten vergeben. Da zum Gewerk Klempner nur ein Angebot eingegangen war und dieses aus formalen Gründen nicht gewertet werden konnte, wurde dieses nun nochmals beschränkt ausgeschrieben. Der Bau- und Verwaltungsausschuss beschloss einstimmig die Firma Strobel GmbH und die Heizer GmbH OHG aus Neckartenzlingen mit der Ausführung der Klempnerarbeiten gem. dem Angebot in Höhe von 15.528,06 Euro brutto zu beauftragen.
Vergabe Bauleistungen Grund- und Werkrealschule Wie bereits in früheren Gemeinderatssitzung erläutert, soll die Auwiesenschule saniert und brandschutztechnisch auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. In der Sitzung vom 21.01.2020 wurden die Gewerke Rohbau, Zimmererarbeiten, Heizungsbauarbeiten, Blitzschutzarbeiten und Elektroarbeiten vergeben. Da die Gewerke Lüftungsarbeiten und Sanitärarbeiten nicht wirtschaftlich waren und die Ausschreibung somit aufgehoben werden musste, wurden diese nun nochmals beschränkt ausgeschrieben. Zusätzlich wurde noch das Gewerk Schlosserarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Firma Mesch aus Weilheim/Teck mit der Ausführung der Lüftungsbauarbeiten gem. dem Angebot in Höhe von 65.021,21 Euro brutto, die Firma Schöllhammer aus Nürtingen mit der Ausführung der Sanitärarbeiten gem. dem Angebot in Höhe von 61.324,33 Euro, sowie die Firma Baur aus Dotternhausen mit der Ausführung der Schlosserarbeiten gem. dem Angebot in Höhe von 117.186,25 Euro zu beauftragen.
Verabschiedung Haushalt Der Gemeinderat stimmte der Verabschiedung des Haushalts 2020 und des Wasserhaushalts 2020 einstimmig zu. Die Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen und Gruppierungen finden Sie auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter www.neckartenzlingen.de
Bebauungsplan – Rotenbach II Erweiterung (Goethestraße 44 und 46) Herr Metzger vom Ingenieurbüro Melber & Metzger stellte in der Sitzung den Bebauungsplan für das Baugebiet Rotenbach II vor. Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander vorgetragene Stellungnahmen endsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer zu berücksichtigen. Den übrigen vorgetragenen Stellungnahmen wurden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer einstimmig nicht entsprochen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Rotenbach II Erweiterung“ in der Fassung vom 04.04.2016 / 20.09.2016 / 20.02.2020, wird mit der Begründung in der Fassung vom 04.04.2016 / 20.09.2016 / 20.02.2020 einstimmig gebilligt. Bezüglich des Planentwurfs stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für die Zulassung von Solaranlagen auf Carports und Garagen mit Dachbegrünung.Der Entwurf des Bebauungsplanes „Rotenbach II Erweiterung“, wird mit Begründung, Anlagen, Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen nach §3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Bebauungsplan – Auwiesen Erweiterung & Auwiesen Kindergarten Der Gemeinderat beschloss einstimmig nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander vorgetragene Stellungnahmen endsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer zu berücksichtigen. Den übrigen vorgetragenen Stellungnahmen wurden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer einstimmig nicht entsprochen. Das Verfahren für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Auwiesen – Erweiterung“ wird im beschleunigten Verfahren für Außenbereichsflächen nach §13b BauGB ohne den Bereich der Kindergartenerweiterung fortgeführt. Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich ist der Entwurf des zeichnerischen Teils in der Fassung vom 04.04.2018 / 20.02.2020. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Auwiesen – Erweiterung“ in der Fassung vom 04.04.2018 / 20.02.2020 wurde mit der Begründung in der Fassung vom 04.04.2018 / 20.02.2020 einstimmig gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auwiesen – Kindergarten“ in der Fassung vom 04.04.2018 / 20.02.2020 wurde mit der Begründung in der Fassung vom 04.04.2018 / 20.02.2020 gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Auwiesen – Erweiterung“ und „Auwiesen – Kindergarten“ wird mit der Begründung und Anlagen nach §3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt