Gewerbemeldung: Gemeinde Neckartenzlingen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Titel 3
Text 3
Gemeinsam handeln für den Klimaschutz - Neckartenzlingen
Gewerbemeldung

Hauptbereich

Gewerbemeldungen über eBürgerdienst

Hier können Sie Ihre Gewerbemeldungen über den eBürgerdienst elektronisch ausfüllen und direkt an das Gewerbeamt übermitteln.

An-, Ab-, und Ummeldungen

Bitte beachten Sie, dass wir auf Ihrer Gewerbeanzeige nach wie vor Ihre Unterschrift (bei juristischen Personen, die der gesetzlichen Vertreter) benötigen. Es ist daher bis zur Einführung einer digitalen Signatur erforderlich, dass Sie die Gewerbeanzeige ausdrucken und uns unterschrieben an folgende Adresse faxen, mailen oder per Post zuschicken: (Gewerbeanzeigen von Personengesellschaften müssen zusammengeheftet werden)

Gemeinde Neckartenzlingen
Gewerbeamt
Planstraße 9
72654 Neckartenzlingen
Telefonnummer: 07127 1801-22

Faxnummer: 07127 1801-29

E-Mail-AdresseE-Mail schreiben

Bitte klicken Sie den nachfolgenden Link an. Durch das Anklicken öffnet sich ein neues Fenster.
Dort müssen Sie sich mit Ihrer Emailadresse und einem Passwort registrieren. Nach dieser Registrierung können Sie die Gewerbemeldungen elektronisch ausfüllen und dem Gewerbeamt einreichen.  

Weiter zum e-Bürgerdienst

Anmeldung und Ummeldung

Bitte übermitteln Sie uns auch auf diesem Weg bei einer Anmeldung und Ummeldung folgende Unterlagen:

  • Firmen / Vereine, die im Handelsregister eingetragen sind: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
  • bei natürlichen Personen: Kopie des Ausweisdokuments
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte etc.)
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie des Reisepasses / Ausweises und Aufenthaltstitels / Meldebescheinigung

Sobald Ihre unterschriebene Gewerbeanzeige per Papier, Email oder Fax sowie die dazu erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind, wird Ihnen nach Prüfung der Angaben eine Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige zusammen mit einem Gebührenbescheid i.H.v. 20,00 € per Post zugeschickt. Dies geschieht i.d.R. nach Eingang der unterschriebenen Gewerbeanzeige mit allen notwendigen Unterlagen innerhalb von wenigen Tagen.

Sollten Änderungen der Angaben notwendig sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Deshalb wäre es für uns eine Erleichterung, wenn Sie bei der Anzeige Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und / oder Emailadresse) eintragen würden. Erst mit Erhalt der o.g. Bestätigung (Gewerbeschein) ist Ihre Gewerbeanzeige erfolgreich und rechtswirksam abgeschlossen!

Sollte uns nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von 4 Wochen das unterschriebene Formular (im Original oder per Fax) zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige bei uns gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt und der Vorgang wäre von Ihnen zu wiederholen!!