Hochwasserschutz: Gemeinde Neckartenzlingen


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Hochwasserschutz

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Starkregen und Hochwasser – wie können wir uns schützen?

Starkregen können zwar nicht grundsätzlich verhindert werden, aber Betroffene können Maßnahmen treffen, um die Risiken und Schäden zu minimieren. Aufgrund der kurzen Vorwarnzeit ist die Vorsorge besonders wichtig. Informieren Sie sich, schützen Sie Leben, Ihr Haus und die Umwelt!

Vorsorge ist auch dann wichtig, wenn Sie sich durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt fühlen. Diese sind nicht für Extremereignisse ausgelegt.

Wichtige Informationen zu diesem Thema sind auf dieser Internetseite (externer Link) veröffentlicht und sind in dem Flyer als pdf-Datei (PDF-Dokument, 1,00 MB, 18.08.2023) zusammengefasst.

Baumaßnahmen im Bereich 2 „Neckarstraße/In der Steige“ beginnen am kommenden Montag, 15. Mai 2023


Arbeiten im Bereich 1 „Stuttgarter Straße“ folgen im Anschluss ab Ende Mai bis voraussichtlich Ende Oktober 2023

Gemeinsam mit der Gemeinde Neckartenzlingen wird das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) den Hochwasserschutz an Neckar und Erms in Neckartenzlingen verbessern. Ende April gaben Regierungspräsidentin Susanne Bay und Bürgermeisterin Melanie Braun beim feierlichen Spatenstich den Startschuss. Nun werden ab Montag, 15. Mai 2023, die Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der Hochwasserschutzeinrichtungen entlang der Straße „Neckarstraße/In der Steige“ am rechten Neckarufer oberhalb der Neckarbrücke in Neckartenzlingen beginnen.

Die vorgesehenen Maßnahmen gliedern sich in drei Bereiche: Bereich 1 „Stuttgarter Straße“, Bereich 2 „Neckarstraße/In der Steige“ und Bereich 3 „Im Wasen“. Die Ertüchtigung der Hochwasserschutzeinrichtungen wird nun entgegen der ursprünglichen Planung zunächst im Bereich 2 „Neckarstraße/In der Steige“ am rechten Neckarufer oberhalb der Neckarbrücke beginnen. Grund hierfür sind terminliche Engpässe bei der Firma, die die Verkehrssicherungsanlagen (Ampeln) einrichtet. Parallel zur Straße „In der Steige“ soll die bestehende Stahlbetonsteinwand erhöht und eine einreihige Blocksteinwand hergestellt werden. Diese Arbeiten werden etwa drei Wochen dauern.

Ab Mittwoch, 31. Mai 2023, sollen dann die Baumaßnahmen am linken Neckarufer entlang der Stuttgarter Straße beginnen (Bereich 1 „Stuttgarter Straße“). Hier ist die Erhöhung der Schutzeinrichtungen entlang des Straßenbanketts direkt an der Böschungsoberkante des Neckars erforderlich. Dazu muss die B 297 abschnittsweise in Fahrtrichtung Nürtingen halbseitig gesperrt werden, da der Fahrtstreifen ab der Neckarbrücke für die Arbeiten halbseitig auf eine Länge von rund 150 Metern verengt werden muss. Die Linksabbiegerspur aus Richtung Nürtingen zur Fahrt auf die Neckarbrücke entfällt.

Radfahrerinnen und Radfahrer können entweder – analog des motorisierten Verkehrs – die Engstelle passieren oder über die Neckarbrücke auf den Betriebsweg entlang der rechten Neckarseite ausweichen und dann über die Fußgängerbrücke bei der Ermsmündung wieder auf die linke Neckarseite wechseln.

Sobald die Baumaßnahmen in diesem Abschnitt fertig gestellt sind, wird die Engstelle um rund 150 Meter neckarabwärts auf der Stuttgarter Straße verschoben. In diesem Bereich, der ebenfalls einen rund 150 Meter langen Bereich umfasst, muss die in Fahrtrichtung Nürtingen rechte Straßenseite für den Verkehr gesperrt werden. Es wird dann eine Ampel eingerichtet, sodass beide Fahrrichtungen so aufrechterhalten werden können. Analog dieser beiden Abschnitte werden nacheinander vier weitere, jeweils 150 bis 200 Meter lange Abschnitte mit halbseitiger Sperrung entlang der Stuttgarter Straße folgen, sodass die Arbeiten entlang der Stuttgarter Straße in insgesamt sechs Unterabschnitten durchgeführt werden (siehe Anlage).

Im Zeitraum, in dem im Bereich der Fußgängerbrücke über den Neckar gearbeitet wird, muss die Brücke für eine kurze Zeit vollständig gesperrt werden. Geplant ist, dass diese Arbeiten außerhalb der Schulzeit in den Sommerferien stattfinden sollen, um die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten.

Während den beiden letzten Abschnitten entlang der Stuttgarter Straße wird ein Linksabbiegen aus der Steinachstraße in Richtung Neckartailfingen nicht möglich sein. Hierfür wird eine Umleitungsstrecke über Schlaitdorf eingerichtet werden. Diese Beschränkung wird voraussichtlich im September und Oktober 2023 bestehen.

Der auf der in Richtung Nürtingen rechten Straßenseite ab der Fußgängerbrücke vorhandene Gehweg muss für die Dauer der Bauarbeiten gesperrt werden. Der Fuß- und Radverkehr muss während der Zeit der Bauarbeiten über den vorhandenen Fußgängerüberweg beziehungsweise die vorhandene Straßenunterführung über die B 297 auf den Gehweg der linken Straßenseite umgeleitet werden.

Außerdem wird für die gesamte Bauzeit vom Mai bis Oktober 2023 auf der B 297 aus Richtung Nürtingen bei Neckartailfingen eine überörtliche Umleitung eingerichtet. Fahrzeuge aus Richtung Nürtingen werden dort durch entsprechende Beschilderung auf die B 312 zur Fahrt in Richtung Tübingen umgeleitet.

Die Arbeiten zur Ertüchtigung der Hochwasserschutzeinrichtungen im Bauabschnitt entlang der Stuttgarter Straße – und damit die Verkehrsbehinderungen – sollen Ende Oktober 2023 abgeschlossen sein. Das RPS bittet Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Anliegerinnen und Anlieger für die Beeinträchtigungen aufgrund der Hochwasserschutzmaßnahme um Verständnis.

Nach den Arbeiten in den Bereichen 2 „Neckarstraße/In der Steige“ und 1 „Stuttgarter Straße“ sollen die Arbeiten im Bereich 1 entlang des Höllbachs und im nächsten Jahr auf der rechten Flussseite im Bereich 2 der Neckarstraße und der Ermsmündung beginnen und 2024 abgeschlossen sein. In 2024 und 2025 ist die Durchführung der Baumaßnahmen im Bereich 3 geplant.

Hochwasserschutzmaßnahme in drei Bereichen/Bauabschnitten
Die am Neckar vorgesehenen Maßnahmen gliedern sich in drei Bereiche/Bauabschnitte:

Bereich 1: Stuttgarter Straße
Hier ist die Erhöhung der Schutzeinrichtungen entlang des linken Neckarufers auf rund 650 Meter erforderlich. Entlang des Höllbachs wird die Ertüchtigung des Hochwasserschutzdammes auf eine Länge von 650 Metern durchgeführt.

Bereich 2: Neckarstraße/In der Steige
Direkt im Anschluss an den Bereich/den Bauabschnitt 1 beginnen die Maßnahmen am rechten Neckarufer. Hier werden die Schutzeinrichtungen am rechten Neckarufer sowie im Mündungsbereich der Erms auf einer Länge von insgesamt etwa 750 Metern ertüchtigt.

Bereich 3: Im Wasen
Als letzter Abschnitt sind die Hochwasserschutzeinrichtungen „Im Wasen“, entlang des linken Neckarufers und des Kraftwerkskanals auf einer Länge von insgesamt 1,2 Kilometern zu ertüchtigen. Die bauliche Umsetzung soll mit dem dritten und letzten Bauabschnitt im Jahr 2025 abgeschlossen sein

Hintergrundinformationen:
Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie auf dem Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter www.rp.baden-wuerttemberg.de > Themen > Wasser > Hochwasserschutz.

Hochwasserschutz Ablaufplan (PDF-Dokument, 7,25 MB, 16.05.2023)

Informationsveranstaltung am 25. Januar 2023

Am Mittwoch, 25. Januar fand eine Informationsveranstaltung zum Thema "Hochwasserschutz" statt.
Die Präsentation kann hier eingesehen werden.
zur Präsentation (pdf-Datei) (PDF-Dokument, 11,7 MB, 07.03.2023)

Informationsveranstaltung 7.12.2020

Am Montag, 7.12. wurde in einer online-Informationsveranstaltung die Genehmigungsplanung zum Hochwasserschutz in Neckartenzlingen vorgestellt.
Die Präsentation kann hier eingesehen werden.
zur Präsentation (pdf-Datei) (PDF-Dokument, 7,57 MB, 09.12.2020)

Hochwasser-Vorhersage-Zentrale (HVZ) Baden-Württemberg:

  • Pegelkarte
  • Vorhersagen
  • Lagebericht

Homepage der Hochwasser-Vorhersage-Zentrale (HVZ) Baden-Württemberg
Homepage der Landesanstalt für Umweltschutz in Baden-Württemberg
Homepage: Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg
Homepage der Landesanstalt für Umwelt in Baden-Württemberg

Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz
Hochwassernachrichtendienst Bayern
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem

Videotext: Südwest-Text Tafeln 800 - 809 
Der SWR sendet Informationen zu den wichtigsten Pegeln: stündlich / halbstündlich
Faxabruf: 0221 303-72001

Telefonansagen: 

Rhein Telefonnummer: 0721 9804-61
Unterer Neckar Telefonnummer: 0721 9804-62
Oberer Neckar Telefonnummer: 0721 9804-63
Donau Telefonnummer: 0721 9804-64 
Main/Tauber Telefonnummer: 0721 9804-65

 

Ansprechpartner der Gemeinde Neckartenzlingen:
Fachbereich Bauen & Infrastruktur: Telefonnummer: 07127 1801-40

 

Publikationen: (zum Download klicken)
(Quelle: www.hochwasser-bw.de)

Pflicht und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall (PDF-Dokument, 6,01 MB, 22.02.2019)

Hochwasser – Risiken für Unternehmen (PDF-Dokument, 4,71 MB, 22.02.2019)