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Das Landessanierungsprogramm
Das Land Baden-Württemberg im Landessanierungsprogramm (LSP) unterstützt Städte und Gemeinden jährlich mit namhaften Förderbeträgen bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
In allen Programmen der Städtebauförderung wird das Ziel verfolgt, städtebauliche Missstände zu beseitigen und öffentliche Räume sowie das Wohnumfeld aufzuwerten. Deshalb werden grundsätzlich viele Grün- und Freiraummaßnahmen umgesetzt.
Höhe und Art der Förderung
Bereits Anfang der 1970er Jahre wurden erste Maßnahmen im LSP-Programm umgesetzt. Die Höhe der Fördermittel wird nicht exakt beziffert, da pro Jahr Gesamtmittel für die Städtebauförderung zur Verfügung stehen, die anteilig in das LSP-Programm und in die Bund-Länder-Programme fließen.
Förderfähige Maßnahmen...
sind zum Beispiel:
- Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach
- Erneuerung des Außenputzes, des Daches und der Dachrinnen
- Ausrausch von alten Fenstern und Türen
- Erneuerung der Installationen im Gebäude
- Verbesserung der Belichtung und Belüftung sowie Schaffung von Wohnungsabschlüssen
- ….
Nicht gefördert werden z.B.
- Reine Instandhaltungsmaßnahmen
- Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen
- Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen oder nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden
Information und Beratung
Die STEG ist als Sanierungsträger Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Sanierung.
www.steg.de