Allgemein: Gemeinde Neckartenzlingen


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Gemeinsam handeln für den Klimaschutz - Neckartenzlingen
Allgemein

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Das Landessanierungsprogramm

Das Land Baden-Württemberg im Landessanierungsprogramm (LSP) unterstützt Städte und Gemeinden jährlich mit namhaften Förderbeträgen bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
In allen Programmen der Städtebauförderung wird das Ziel verfolgt, städtebauliche Missstände zu beseitigen und öffentliche Räume sowie das Wohnumfeld aufzuwerten. Deshalb werden grundsätzlich viele Grün- und Freiraummaßnahmen umgesetzt.

 

Höhe und Art der Förderung

Bereits Anfang der 1970er Jahre wurden erste Maßnahmen im LSP-Programm umgesetzt. Die Höhe der Fördermittel wird nicht exakt beziffert, da pro Jahr Gesamtmittel für die Städtebauförderung zur Verfügung stehen, die anteilig in das LSP-Programm und in die Bund-Länder-Programme fließen.


Förderfähige Maßnahmen...

sind zum Beispiel:

  • Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dach
  • Erneuerung des Außenputzes, des Daches und der Dachrinnen
  • Ausrausch von alten Fenstern und Türen
  • Erneuerung der Installationen im Gebäude
  • Verbesserung der Belichtung und Belüftung sowie Schaffung von Wohnungsabschlüssen
  • ….
 

Nicht gefördert werden z.B.

  • Reine Instandhaltungsmaßnahmen
  • Maßnahmen, die über den Standard hinausgehen
  • Maßnahmen, die ohne Vertrag begonnen oder nicht vertragskonform durchgeführt oder nicht vereinbart wurden
 

Information und Beratung

Die STEG ist als Sanierungsträger Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die Sanierung.
www.steg.de