News Startseite: Gemeinde Neckartenzlingen


Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,

Dienststellen der Gemeinde geschlossen

Am Donnerstag, 20. Juni sind die Dienststellen der Gemeindeverwaltung wegen Betriebsausflug ganztägig geschlossen.
Wir sind am Freitag, 21. Juni wieder wie gewohnt für Sie da.

 
Vorseite schließen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Blick Ortskern Spitzacker
Brunnen Neckargaense am Marktplatz
Erms
Gemeinsam handeln für den Klimaschutz - Neckartenzlingen
Top-Aktuell

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse für Neckartenzlingen können nach der Auszählung online abgerufen werden.
Veranstaltungskalender
Juni 2024
Juli 2024
August 2024
September 2024
Oktober 2024
November 2024
Dezember 2024
Januar 2025
Februar 2025
März 2025
April 2025
Mai 2025
19Wie sozial sind die sozialen Medien?
23Erntebitt-Gottesdienst
2910jähriges Jubiläumskonzert Color of Music
30Kinderkonzert "Peter und der Wolf"
19. Juni 2024
icon.place.eventAula der Auwiesenschule
Time of day20:00 Uhr
organiserInfoMobilFunk Neckartenzlingen und Umgebung
Neuigkeiten

Anzeigepflicht bei der Niederschlagswassergebühr

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

Umgebaut? Angebaut? Neu gebaut?

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Gemeinde Neckartenzlingen nach § 46 Abs. 5 der Abwassersatzung, Änderungen der versiegelten Flächen bzw. der Versiegelungsarten mitzuteilen sind.

Bitte teilen Sie uns die neu versiegelten Flächen bzw. die entsiegelten Flächen unter Angabe der Versieglungsart mit. Die Flächen sind in einem Lageplan Maßstab 1:500 oder 1:1000 einzutragen.

Änderungen werden gemäß § 40a Abs. 1 Abwassersatzung ab dem 01.01. des Folgejahres berücksichtigt, da für die Flächenberechnung der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraums maßgebend ist.

Bei Unterlassen der Anzeige kann die Gemeinde die Berechnungsgrundlage schätzen.