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Grundstückswert - Ermittlung beantragen
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (z.B. Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:
- bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
- unbebaute Grundstücke
- unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
- grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
- Eigentumswohnungen
Für die Gemeinde Neckartenzlingen werden die Verkehrswerte durch den Zweckverband 'Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen' festgestellt. Auch freie Sachverständige und andere Stellen können Verkehrswertgutachten anfertigen.