Allgemein: Gemeinde Neckartenzlingen


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Allgemein

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Grundstückswert - Ermittlung beantragen

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (z.B. Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

Für die Gemeinde Neckartenzlingen werden die Verkehrswerte durch den Zweckverband 'Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen' festgestellt. Auch freie Sachverständige und andere Stellen können Verkehrswertgutachten anfertigen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt aus dem privaten Bereich sind nur

  • Eigentümer,
  • ihnen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte),
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück und
  • Pflichtteilsberechtigte

Hinweis: Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingereicht werden. Der Antrag muss zumindest die Antragsberechtigung deutlich machen und erkennen lassen, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück bewertet werden soll. Ein entsprechendes Antragsformular kann auf der Homepage des Zweckverbands oder hier (PDF-Dokument, 307,24 KB, 17.08.2022) angefordert werden.
Nicht bewertet werden kann vom Gutacherausschuss der Wert von Forst (Hochbestand). Wenn Sie also ein Verkehrswertgutachten ausschließlich über zum Beispiel ein bewaldetes Grundstück benötigen, so wenden Sie sich bitte an einen freien Forstsachverständigen.
Das Gutachten wird schriftlich erstattet. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag auf Wertermittlung gestellt hat.
Die Gutachten der Gutachterausschüsse haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sogenannte Wertermittlungsstichtag
  • die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht)
  • die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -gestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung)
  • Lage des Grundstücks 

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (ein Antragsformular finden Sie hier (PDF-Dokument, 307,24 KB, 17.08.2022))
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Einverständniserklärung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht Eigentümer ist
  • gegebenenfalls anderweitiger Nachweis über die Antragsberechtigung (Erbnachweis usw.)
  • Miet- und Nutzungsverträge und sonstige Verträge

Kosten/Leistung

Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren erhoben. Die anfallenden Gebühren richten sich insbesondere nach dem durch das Gutachten ermittelten Wert und werden nach der jeweils gültigen Gutachterausschussgebührensatzung berechnet.