Aktuelles: Gemeinde Neckartenzlingen

Aktuelles: Gemeinde Neckartenzlingen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Neckartenzlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Titel 3
Text 3
Gemeinsam handeln für den Klimaschutz - Neckartenzlingen
Aktuelles

Hauptbereich

Corona-Abstrichzentrum an der Messe schließt, Standort in Wernau bleibt weiter bestehen

Artikel vom 01.06.2021

Das Corona-Abstrichzentrum (CAZ) an der Messe Stuttgart in Leinfelden-Echterdingen schließt zum 03. Juni. Nach wie vor steht das CAZ in Wernau auf der Festplatzerweiterung montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 17 Uhr zur Verfügung.

 

„Wir haben festgestellt, dass die Nachfrage nach PCR-Tests am CAZ Messe im Zuge sinkender Infektionszahlen sehr stark nachgelassen hat“, sagt Peter Freitag, der Gesundheitsdezernent im Landkreis Esslingen. An dem CAZ-Standort sind in den vergangenen Tagen nur noch sehr wenige Personen pro Tag abgestrichen worden. Am Höhepunkt der dritten Infektionswelle Ende April waren noch bis zu 200 Personen täglich zum PCR-Test im Drive-In-Verfahren vorgefahren. Daher wurde entschieden, den Standort Messe zum 03. Juni zu schließen. Mit dem CAZ Wernau wurde erst kürzlich ein Standort bezogen, der ziemlich mittig im Kreisgebiet liegt und über eine gute Verkehrsanbindung verfügt. Zudem ist das CAZ in Wernau an sieben Tagen in der Woche geöffnet.

 

„Dem Landkreis ist von Anfang an ein möglichst systematisches und fundiertes Testen ein wichtiges Anliegen. Daher haben wir als erster Landkreis in Baden-Württemberg das Modell der Corona-Abstrichzentren als sogenannte „Drive-In-Stationen“ eröffnet“, so Peter Freitag weiter.  Allein am Eröffnungstag am 9. März 2020 waren an den beiden CAZ über 500 Abstriche von symptomatischen Personen, meist Rückkehrer aus Skigebieten, genommen worden. Zu Spitzenzeiten wurden an den beiden Standorten insgesamt bis zu 2.000 Abstriche pro Tag entnommen.

 

Nach wie vor gilt, dass für die Entnahme von Abstrichen am CAZ in Wernau ein Code benötigt wird, der vom Hausarzt oder vom Gesundheitsamt mitgeteilt wird. Den Code können nur Personen mit Symptomen einer Covid-Erkrankung oder enge Kontaktpersonen erhalten. Weitere Möglichkeiten einer PCR-Testung bieten Schwerpunktpraxen, Kinder- und Hausärzte sowie zahlreiche private Testanbieter im Kreisgebiet.