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29. Oktober - neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen
Artikel vom
29.10.2020
In der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz wurden folgende Regelungen beschlossen, die ab 2. November (bis voraussichtlich Ende November) in Kraft treten.
- Kontaktbeschränkung: Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet.
- Reisen: Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
- Schließung von Einrichtungen: Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen.
- Veranstaltungen: Der Unterhaltung dienliche Veranstaltungen werden untersagt.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist der Abhol- und Lieferservice sowie der Betrieb von Kantinen.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich, ebenfalls Friseursalons unter Auflagen.
- Groß- und Einzelhandel: Bleibt unter Auflagen geöffnet.
- Schulen / KiTa: Schulen und Kindergärten bleiben offen.
- Kontrollen: Bund und Länder werden die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken.
Den vollständigen Beschluss finden Sie unter:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1805024/c559fed68243dc79bb571470e4c68069/2020-10-28-mpk-beschluss-corona-data.pdf?download=1.