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Fristen beim Pflichtumtausch von Führerscheinen beachten
Weitere Papierführerscheine werden zum 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit verlieren. Das Landratsamt Esslingen weist darauf hin, dass bis zum 19.01.2023 Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Papierführerschein (grau oder rosa) in einen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen (siehe Tabelle I). Die Umtauschpflicht gilt derzeit noch nicht für die ab dem 01.01.1999 ausgestellten EU-Kartenführerscheine dieser Geburtsjahrgänge (siehe Tabelle II). Wird der alte Führerschein weiter genutzt, riskiert man bei einer Führerscheinkontrolle ein Verwarngeld.
Der Umtausch des Führerscheins muss persönlich beantragt werden beim Landratsamt Esslingen -Führerscheinstelle- in Plochingen, Am Aussichtsturm 7, 73207 Plochingen, an einer der Führerscheinstellen in den Außenstellen des Landratsamts in Filderstadt, Kirchheim und Nürtingen oder über die Gemeindeverwaltung des Wohnortes. Folgende Antragsunterlagen werden benötigt: Personalausweis oder Reisepass, Führerschein, ein biometrisches Lichtbild in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand. Mit dem Antrag wird eine Gebühr von 25,30 Euro fällig.
Sofern der Führerschein nicht vom Landratsamt Esslingen erteilt wurde, kann die erforderliche Karteikartenabschrift mit den Fahrerlaubnisdaten von derjenigen Behörde, welche den Führerschein ausgestellt hat, angefordert werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Karteikartenabschrift direkt an das Landratsamt Esslingen übermittelt.
Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Deren Ziel ist, die rund 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-esslingen.de.
I. Umtauschfristen für Papierführerscheine:
Geburtsjahr | Umtausch bis zum: |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Wer einen Kartenführerschein besitzt, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.
* Das Ausstellungsdatum befindet sich auf der Vorderseite des EU-Kartenführerscheins im Feld 4a.
Ausstellungsjahr | Umtausch bis zum: |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
* Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.