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Vorbereitungen für ankommende Flüchtlinge laufen

icon.crdate13.03.2022

Landkreis bereitet sich mit Unterstützung des DRK, der Malteser und der Feuerwehr Esslingen für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine vor

Landkreis bereitet sich mit Unterstützung des DRK, der Malteser und der Feuerwehr Esslingen für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine vor

Der Landkreis rechnet in den nächsten Tagen mit Zugängen von Flüchtenden aus der Ukraine.

Um auf den Zustrom vorbereitet zu sein, hat der Landkreis mit Unterstützung des DRK, der Malteser und der Feuerwehr Esslingen damit begonnen, im ehemaligen Kreisimpfzentrum in der Zeppelinstraße 112 in Esslingen ein Aufnahmezentrum für Flüchtlinge aus der Ukraine einzurichten.

Hier soll den vom Krieg geflüchteten Menschen ein erstes Ankommen ermöglicht werden, bevor diese dann in Wohnangebote aus den Kommunen im Landkreis vermittelt werden.

Im Aufnahmezentrum in der Zeppelinstraße soll auf insgesamt vier Stockwerken die Aufnahme, medizinische Versorgung (inklusive Corona-Impfmöglichkeiten) und Unterbringung von bis zu 400 Personen erfolgen.       

Mittlerweile gehen in den Städten und Gemeinden zahlreiche Wohnangebote ein. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen prüfen die Angebote und leiten diese gebündelt an das Landratsamt weiter. Damit ist sichergestellt, dass eine punktgenaue Erfassung und Verteilung der Geflüchteten im Landkreis möglich wird.

„Ich danke den Städten und Gemeinden sowie den Rettungs- und Hilfsorganisationen für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement. Wir spüren eine große Hilfsbereitschaft und Solidarität im Landkreis Esslingen, den flüchtenden Menschen aus der Ukraine zu helfen“, sagt Landrat Heinz Eininger.

Ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Pass können sich zunächst für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Der Aufenthalt kann von der Ausländerbehörde nochmals um 90 Tage verlängert werden.

Der Rat der Europäischen Union hat am 4. März 2022 den Beschluss zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne der sog. Massenzustromrichtlinie gefasst. Danach haben Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf vorübergehenden Schutz, wozu in Deutschland automatisch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören. Ihnen kann zudem nach § 24 Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis zunächst für 12 Monate erteilt.

Für die ausländerrechtliche Beratung stehen die Ausländerbehörden und Aufnahmebehörden des Landratsamtes Esslingen und der Großen Kreisstädte zur Verfügung. Die Ausländer- und Aufnahmebehörden sind auch für die Erstregistrierung und die Aushändigung einer Ankunftsbescheinigung Ansprechpartner.

Auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-esslingen.de) sind erste Informationen zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine. Angesichts der insgesamt dynamischen Lage werden diese Informationen immer wieder aktualisiert.