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Heute ist Rauchmeldertag
icon.crdate13.11.2020
Bilanz einer Erfolgsgeschichte zum Rauchmeldertag am 13. November
20 Jahre „Rauchmelder retten Leben“ – Bilanz einer Erfolgsgeschichte zum Rauchmeldertag am 13. November
Anlässlich des Rauchmeldertags am Freitag, den 13. November, weist die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ auf die Erfolge ihrer 20-jährigen Informationskampagne hin: Die Aufklärungsarbeit gemeinsam mit vielen Partnern und die zum Jahresende nahezu bundesweit eingeführte Rauchmelderpflicht haben dafür gesorgt, dass die meisten Menschen in Deutschland durch Rauchmelder vor tödlichem Brandrauch besser geschützt sind.
Studien belegen: Rauchmelder retten Leben
Norbert Schaaf, Vorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ erklärt: „In Deutschland retten Rauchmelder pro Tag durchschnittlich vier Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod. Das ergab unsere Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020.“ Auch die im März dieses Jahres veröffentlichte Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ weist statistisch nach, dass seit Einführung der Rauchmelderpflicht immer mehr Leben gerettet werden.
Hälfte der Eigenheime nicht ausreichend gesichert
Dirk Aschenbrenner, Präsident der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb): „Es ist erschreckend, dass trotz nachgewiesener Wirksamkeit und trotz Gesetzgebung bundesweit nur die Hälfte der Eigenheimbesitzer ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet ist.“ Zu diesem Ergebnis kam eine Mitte September veröffentlichte repräsentative Innofact-Studie.
Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ appelliert daher an alle Eigentümer, sich und die eigene Familie zuhause ausreichend mit Rauchmeldern zu schützen.
INFOKASTEN
Die 5 größten Irrtümer
- Wenn es brennt, bleibt genug Zeit – Irrtum: Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.
- Ein Rauchmelder im Flur reicht – Irrtum: Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer, in Berlin und Brandenburg auch in alle Aufenthaltsräume außer der Küche.
- Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum – Irrtum: Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!
- Ich bemerke den Brand rechtzeitig – Irrtum: Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach.
- Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen – Irrtum: Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.
Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de