Aktuelles: Gemeinde Neckartenzlingen


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Landkreis informiert über Vorschriften für Wasserentnahme

icon.crdate29.05.2026

Um Beachtung wird gebeten!

Die warmen und häufig auch trockenen Sommermonate haben begonnen. Nach einem sehr niederschlagsreichen Februar war das Frühjahr 2026 eher trocken. Im April fiel mit 20 l/m2 gerade mal ein Viertel der durchschnittlichen Niederschläge. Bei länger ausbleibenden Niederschlägen sinken selbst bei niedrigen Temperaturen die Wasserstände in den Bächen und Flüssen. Fische und andere Wasserbewohner leiden unter dem fehlenden Wasser, steigenden Wassertemperaturen und geringen Sauerstoffgehalten. Deshalb sollte Gießwasser nur eingeschränkt aus öffentlichen Gewässern entnommen werden, auch wenn Bäche und Flüsse oft verlockend nah am eigenen Garten entlang fließen.

Das Landratsamt macht darauf aufmerksam, dass eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen mit Hilfe einer Pumpe einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde bedarf. Ohne eine solche Erlaubnis darf Wasser nur „von Hand“, also mit Eimern oder Gießkannen in geringen Mengen geschöpft werden. Dabei handelt es sich um den sogenannten Gemeingebrauch. Auch die Nutzung von Grundwasser ist reglementiert. Grundwasser ist vielerorts die Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung und muss deshalb ganz besonders vor einer Übernutzung und Verschmutzung geschützt werden. Daher sind die Herstellung und der Betrieb von Brunnen ebenfalls erlaubnispflichtig.

Für die Bewässerung des Gartens empfiehlt das Landratsamt Esslingen die Nutzung von Regenwasser, das beispielsweise in einer Zisterne gespeichert werden kann. Zusätzlich gibt es eine sehr sichere und gut ausgebaute öffentliche Wasserversorgung, auch wenn das kostbare Trinkwasser natürlich sparsam verwendet werden sollte. Wenn Niederschläge längere Zeit ausbleiben, kann das Landratsamt Esslingen den Gemeingebrauch an öffentlichen Gewässern untersagen, wie dies im Sommer 2025 bereits für mehrere Monate erfolgen musste.