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Defekte Straßenbeleuchtung
icon.crdate15.11.2024
Bitte achten Sie darauf, dass der Standort der Straßenlaterne so genau wie möglich mitgeteilt werden muss.
Sollte Ihnen eine defekte Straßenlaterne auffallen, dürfen Sie diese gerne beim Ortsbauamt über die E-Mail Adresse E-Mail-Adressebauamt(@)neckartenzlingen.de oder direkt über den folgenden Link bei der Firma Netze BW melden.
https://www.netze-bw.de/dienstleistungskunden/beleuchtung/stoerung-strassenbeleuchtung
Bitte achten Sie darauf, dass der Standort der Straßenlaterne so genau wie möglich mitgeteilt werden muss. Die Netze BW führt einmal im Monat eine Turnusfahrt für Reparaturen durch. Sollte Gefahr in Verzug sein, wird die Firma selbstverständlich umgehend informiert, sodass eine zeitnahe Reparatur außerhalb der Turnusfahrt erfolgen kann. Hierzu zählen ausschließlich die folgenden Voraussetzungen:
* Alle oder mehrere Leuchten in derselben Straße oder auf einer Kreuzung sind ausgefallen.
* Ein Fußgängerüberweg ist nicht mehr beleuchtet.
* Ein Straßenbeleuchtungsmast oder Schaltschrank wurde um-/angefahren.
* Die Tür an einem Beleuchtungsmast ist offen und/oder Kabel liegen frei.